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Akteneinsichtausschuss – Fragen, Antworten und mühsamer Erkenntnisgewinn

Auschussmitlgieder während der zweiten Arbeitssitzung am 23.Februar (Foto Hartwig Bambey)

Marburg 24.2.2011 (yb) Der Akteneinsichtausschuss zum Veruntreuungsgeschehen in der frühreren Beihilfestelle der Stadt Marburg hat die Arbeit fortgesetzt. Im Sitzungssaal der Stadtverordneten herrschte beinahe die Anmutung einer Sitzung des Stadtparlamentes, nur eben in reduzierter Besetzung. Es waren erneut zahlreiche interessierte Besucher erschienen, die das Geschehen aufmerksam verfolgten. Zunächst informierte Gerlinde Schwebel darüber, dass in der kommenden Sitzung am Mittwoch, 2. März, der Auschuss mit form- und fristgerechter Einladung samt Tagesordnung seinen Vorsitz zu ergänzen habe. Dies ist wegen des Rücktritts der bisherigen Vorsitzenden Marianne Wölk (SPD) notwendig geworden.

Wie Beihilfeanträge bearbeitet werden

In der zweiten Sitzung hatte Heinrich Fehlinger, Leiter des städtischen Rechnungsprüfungsamtes seit August 2010, bei weitem die meisten Wortbeiträge zu leisten, als grunständige Informationen für die Ausschussmitglieder und später in Beantwortung der zahlreichen Fragen der Stadtverordneten. Diese sind nun einmal Laien und nach Kräften bemüht sich sachkundig zu machen. Das dauert. Eingangs der Sitzung gab Fehlinger mittels Darstellung auf der Leinwand einen Einblick über die Bearbeitung und Umsetzung von Beihilfeanträgen im computergestützten normierten Verfahren.

Viele Fragen zum Verständnis und viel Redundanz

Heinrich Fehlinger, Leiter des städtischen Rechnungsprüfungsamtes und, während der Arbeitssitzung des Akteneinsichtausschuss. (Foto Hartwig Bambey)

Die vom Willen zur sachlichen Aneignung und zum Verstehen getragene Sitzung auf der Grundlage des seit über einer Woche vorliegenden vorläufigen schriftlichen Berichts von Heinrich Fehlinger erbrachte viele Fragen an den Berichtsverfasser.

Erneut erwies sich der Leiter des städtischen Prüfungsamtes als durchgängig kompetenter, einlassungsfähiger Beamter, der alle Fragen bestens zu beantworten verstand.

Zugleich wurde die, gesetzlich gewollte und vorgeschriebene, unabhängige Position des Prüfbeamten ohne diesbezügliche Weisungsbefugnis offenbar.

Offenbar wurde zugleich, dass viele Stadtverordnete sich ausgesprochen schwer tun und Zeit brauchen, die zu Grunde liegenden Zusammenhänge und organisatorischen Strukturen zunächst einmal zu verstehen.

Dabei passierte es, dass Fragen wiederholt gestellt wurden, wobei sich deren Antwort schriftlich niedergelegt in dem Bericht findet.

Umsichtige Sitzungsleitung durch Gerlinde Schwebel

Die stellvertretende Ausschussvorsitzende erwies sich erneut als kompetent, aufmerksam und am Arbeitsfortschritt ebenso interessiert, wie daran allen Fragen und Beiträgen der Mitglieder Raum zu geben. Das war ebenso hilfreich wie notwendig, denn je nach subjektivem Verständnis und Hintergrundkenntnissen verschiedener Abgeordneter drohten die vielen Fragen schon einmal die Durcharbeitung und Erörterung des Berichts zu verwirbeln.

  • Es zeigte sich, dass Ausschussarbeit mühsam ist, Disziplin erfordert und Erkenntnisfortschritte sich nur langsam einstellen.
  • So konnte auch in der zweiten Sitzung der 25seitige Bericht nur um einige wenige Seiten weiter angeeignet werden.
  • Zukünftig sollen zugängliche Akten und Unterlagen möglichst beigeholt werden.
  • Überhaupt steht die Prüfung der Verwaltungsunterlagen, sei es in Papierform, sei es in Gestalt von computergestützen Arbeitsweisen oder gar Datenbanken und deren Verknüpfung und Administration, dem Ausschuss noch bevor.
  • Die eigentlichen dicken Bretter wären überhaupt erst noch zu bohren, wenn dem Ausschuss dafür Zeit und Gelegenheit bleibt und entsteht.

Weitgehend wasserdichtes Prüfergebnis

Die sachliche Atmosphäre im Umgang aller Akteure und das im Verhältnis zum kompetenten Prüfer und Auskunftgeber Fehlinger sich artikulierende Zutrauen erwies sich ebenso entlastend und sachdienlich, wie in kleinen Schritten weiterführend. Von Fehlinger kam eine zentrale Aussage: „Die Veruntreuungshandlungen konnten im Zusammenspiel verschiedener Faktoren, wie fehlendes Vier-Augen-Prinzip, Datenschutzvorschriften oder von dezidierten Fachkenntnissen des Bearbeitungsprogramms abhängiger Verständnismöglickeit, zu Stande kommen.“ Mithin waren es demnach verschiedene Faktoren, die der untreue Beamte mit hoher krimineller Energie für seine schädlichen Handlungen zu nutzen verstand. Dies präszise selbst zu durchdringen und verstehen und einschätzen zu können, steht dem Ausschuss freilich erst noch bevor.

Umso mehr entlarvt der mühsame Erkenntnisfortschritt des Gremiums solche Akteure, die glaubten vorab weitgehende und endgültige Bewertungungen, Schlussfolgerungen und Forderungen verlautbaren zu können.

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