Am 29. und 30. Januar 2025 Hochschulerkundung

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Hessische Landkreise beschließen Verfassungsklage gegen Land Hessen

Wiesbaden, Marburg 11.02.2011 (pm/red) Das Präsidium des Hessischen Landkreistages, dem kommunalen Spitzenverband der 21 hessischen Landkreise, hat in seiner gestrigen Sitzung entschieden, Verfassungsklage gegen das Land Hessen wegen unzureichender Finanzausstattung vor dem Staatsgerichtshof zu erheben. Die beiden vom Verband im November vergangenen Jahres beauftragten Fachleute, der Finanzwissenschaftler Prof. Martin Junkernheinrich und der Verfassungsrechtler Prof. Joachim Wieland, haben zuvor ihre Untersuchungsergebnisse vorgestellt und sehen eine gute Erfolgsaussicht für eine solche Klage.

„Wir sind sehr zuversichtlich, dass vor dem Hintergrund der katastrophalen und von den Landkreisen nicht zu verantwortenden Finanzsituation der hessischen Kreise der Staatsgerichtshof eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts feststellen wird“, so Landrat Robert Fischbach, Präsident des Hessischen Landkreistages. Landrat Erich Pipa, Erster Vizepräsident, ergänzt dies. „Angesichts der bis Ende vergangenen Jahres aufgelaufenen kumulierten Haushaltsfehlbeträge auf den kaum vorstellbaren Wert von 2,6 Milliarden Euro, bedingt vor allem durch die Leistungsgesetze des Bundes und des Landes, steht den hessischen Kreisen das Wasser bis zum Hals. Von kraftvoller kommunaler Selbstverwaltung kann überhaupt keine Rede mehr sein!“

Nach Artikel 137 Absatz 5 Hessische Verfassung hat das Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden, dies sind die Landkreise, die zur Verwirklichung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern.
Durch die Verpflichtungen etwa im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe sowie der Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und durch die Folgen der Wirtschaftskrise und insbesondere der Entnahme von jährlich 344 Millionen Euro aus dem den Kommunen zustehenden kommunalen Finanzausgleich durch das Land Hessen, sind die Kreise unverschuldet in die beschriebene Schieflage gekommen.
Im weiteren Verfahren werden nunmehr mehrere Landkreise ausgewählt, die – stellvertretend für alle – Klage vor dem Staatsgerichtshof einreichen.


Hintergrundinformation Hessischer Landkreistag

Der Hessische Landkreistag vertritt die gemeinsamen Interessen der 21 hessischen Landkreise. Der kommunale Spitzenverband repräsentiert damit in kreisrelevanten Belangen 77 Prozent der Bevölkerung und 97 Prozent der Fläche des Landes Hessen. Er hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Wiesbaden.

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