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Im Biegenviertel darf gebaut werden

Marburg 12.3.2011 (yb) Wie sich einer Pressemitteilung der Stadt Marburg entnehmen lässt, stehen der geplanten Bebauung im Blockinnenbereich der Biegenstraße keine baurechtlichen Gründe entgegen. Regierungspräsidium bestätigt: Bebauung in der Biegenstraße ist angemessen und zulässig findet sich die schriftliche Information für die Öffentlichkeit überschrieben. Dem liegt eine Verfügung des Regierungspräsidiums in Gießen an die Stadt Marburg zu Grunde. Die Verfügung war von Bewohnern eines unmittelbar benachbarten Wohnhauses initiiert worden. Von diesen war die Handhabung des inzwischen einige Jahrzehnte alten Bebauungsplanes bei dem Investorenprojekt für ein Appartementhaus hinterfragt worden. Die Nachbarn befürchten durch die geplante Bebauung eine Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität.

Überschreitung der Ausnutzungskennziffern maßvoll

Bei dem geplanten Bauprojekt soll Wohnraum geschaffen werden. Angesichts ausgeprägter Knappheit von Wohnungen in Marburg erscheint dies nicht nur sinnvoll sondern wünschenswert. Dem deutlichen Protest von Wohnanliegern (und Wohnraumnutzern in dieser attraktiven Lage) hat sich auch die dem städtischen Bauamt übergeordnete Landesbehörde nicht anschließen wollen. Das Regierungspräsidium führt in Begründung seiner Verfügung aus, dass durch die vorgesehene Bebauung „die Grundzüge der Planung nicht berührt“ werden. Es handele sich um eine „maßvolle Überschreitung der Ausnutzungskennziffern“, die „das Leitbild einer geordneten städtebaulichen Entwicklung“ nicht gefährde.
Vom Regierungspräsidium wird die „Überschreitung der Grund- und Geschossflächenzahl“ in der bisherigen Baugenehmigung der Stadt Marburg zwar moniert. Diese sei jedoch „unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.“ Insbesondere bringe das Vorhaben für seine Umgebung „keine städtebaulichen Spannungen“ mit sich. Es würden durch die Bebauung den Nachbarn keine Nachteile entstehen, die ihnen billigerweise nicht zugemutet werden dürften.

Erneute Baugenehmigung ist zu erteilen

Das Regierungspräsidium macht dabei die Vorgabe, dass die erteilte Baugenehmigung zunächst zurückzunehmen ist. Das Bauprojekt ist allerdings auch aus der Sicht des Regierungspräsidiums auf dem Wege der Befreiung zu genehmigen. Die dafür gegebene Begründung mit der vermeintlichen falschen Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl erscheine der Stadt Marburg nicht überzeugend, heißt es diesbezüglich in der Presseinformation. Doch das sind Nuancen in unterschiedlicher Interpretation. Die Verfügung des Regierungspräsidiums bedeutet eine Bestätigung des Inhalts der erteilten Baugenehmigung. Vorgeschaltet hatte es diesbezüglich positive Entscheidungen des Denkmalbeirates und Gestaltungsbeirates gegeben. Von den städtischen Gremien waren zu der Bebauung keine Bedenken geltend gemacht worden. Damit kann der Bauherr einer erneuten Erteilung einer Baugenehmigung nunmehr entgegensehen.

Von Bürgerinitiativen und Initiative von Bürgern

In der Sache haben sich Betroffene als Bürgerinitiative organisiert und an die Öffentlichkeit gewendet. Es ist ihnen um ihr konkretes Wohninteresse gegangen. Als Bewohner wollen sie keine neuen Nachbarn in dem überlieferten Quartier. Diesem Interesse mögen berechtigte und nachvollziehbare Sichtweisen zu Grunde liegen. Zugleich war ein benachbartes Grundstück brach gefallen, diente keiner sonderlichen Nutzung mehr.

Im Ganzen stellen sich in Marburg – dafür wird es in anderen Straßen und Stadtteilen ähnliche Situationen geben können – Belange und Sichtweisen der Stadtentwicklung. Konkret geht es um die Versorgung mit ausreichend Wohnraum. Marburg legt bezüglich der Einwohnerzahlen zu, wo zugleich andernorts, in Nordhessen, Schrumpfung beklagt wird.

  • Wie soll in dieser Situation ein städtisches Bauamt mit Bauanträgen für Wohnraum umgehen?
  • Mit welchem auch die Gesamtsituation wahrnehmenden Argument soll Stadtentwicklung blockiert und behindert werden?

Bestandsschutz und Anwohnersichtweisen sind ernst zu nehmen. Doch stellt sich, von außen auf die zurückliegende Auseinandersetzung blickend, die Frage wie weit Besitzstandwahrer gehen wollen? Dazu kommt die Frage welche Mittel eingesetzt werden? Mittel sollten wirksam sein, gewiß. Ob es dabei immer gleich eine Bürgerintitative sein muss, sei an dieser Stelle in den Raum gestellt? Ganz offfensichtlich geht es im Biegenviertel um persönliche Belange des unmittelbaren Wohnumfeldes. Dafür würde eine Initiative von Bürgern völlig ausreichen.

Bürgerinitiativen haben wichtige Aufgaben

Ein Besuch in dem Quartier und Besichtigung des Wohnhauses nebst bereits ausgehobener Baugrube konnten keine Auffälligkeiten erschließen. Dort, wo vormals niedrige Wirtschafts- bzw. Gewerbebauten gestanden haben, sollen zukünftig Menschen, Studierende, Ältere oder Familien mit Kindern, wohnen. Na und? Nein anders: Gut so!

Mit Augenmaß und Blick für das Ganze und für das Wohlergehen vieler Menschen in Marburg, haben Probleme wie Belastungen durch die Stadtautobahn oder die drohende Verlagerung des Arbeitsgerichts eine ganz andere Bedeutung. Gut so und notwendig ist, dass sich diesbezüglich Bürgerinitiativen zusammenfinden.

Die Wohn- und Lebensqualität im Biegenviertel und die der Bewohner des Nachbarhauses von dem kommenden Neubau werden keinen Schaden nehmen. Auch wenn monatelang eine Initiative von Bürgern mächtig Wind gemacht hat.

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