111 Hochschulen werden nach Auswahlverfahren im Qualitätspakt Lehre gefördert
Berlin, Marburg 18.5.2011 (pm/red) Gestern haben der GWK-Vorsitzende, Senator Prof. E. Jürgen Zöllner, und die stellvertretende GWK-Vorsitzende, Bundesministerin Annette Schavan, die Ergebnisse der ersten Auswahlrunde des von Bund und Ländern getragenen Qualitätspakts Lehre vorgestellt. 111 Hochschulen werden in den nächsten fünf Jahren bei der Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität unterstützt. Darunter sind 52 Universitäten, 47 Fachhochschulen und 12 Kunst- und Musikhochschulen aus allen Regionen Deutschlands. Die Förderung beginnt zum Wintersemester 2011/12.
Erste Fördertranche bis 2016 bringt 600 Millionen Euro für die 111 ausgewählten Hochschulen
An den jetzt ausgewählten Hochschulen stellt der Bund bis 2016 rund 600 Millionen Euro für bessere Studienbedingungen und mehr Lehrqualität bereit. Zusätzlich sind rund 400 Millionen Euro des Bundes bis 2016 zur Förderung weiterer Hochschulen in einer zweiten Auswahlrunde vorgesehen. Einschließlich einer möglichen Anschlussförderung ab 2017 stellt der Bund damit bis zum Jahr 2020 rund 2 Milliarden Euro für den Qualitätspakt Lehre zur Verfügung. Die Sitzländer der geförderten Hochschulen stellen die Gesamtfinanzierung sicher.
Dazu betonte der GWK-Vorsitzende, Senator Jürgen Zöllner ,Berlin auf der Pressekonferenz: „Der Hochschulpakt 2020 ist ein Erfolg von Bund und Ländern. Es zeigt sich schon jetzt, dass es richtig war, diesen Qualitätsaspekt in den Hochschulpakt zu integrieren. Ich freue mich über das große Interesse aller Hochschulen.“
Die stellvertretende Vorsitzende und Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, sagte: „Die Bundesmittel für den Qualitätspakt Lehre sind gut eingesetzt. Gefördert wird ein breites Spektrum von Hochschulen – von der forschungsstarken Exzellenzuniversität bis zur regional orientierten Fachhochschule, und zwar gut verteilt über alle Regionen Deutschlands. Die Bandbreite der eingereichten Vorhaben reicht dabei von zusätzlichen Professorenstellen über Mathematikkurse und Schreibwerkstätten bis hin zu längeren Öffnungszeiten für die Unibibliothek“, so Schavan. „Viele Hochschulen legen ihren Schwerpunkt dabei zu Recht auf einen gelungenen Einstieg ins Studium. Das ist wichtig, damit auch die unterschiedlichen Startvoraussetzungen der Studierenden berücksichtigt werden.“
Auswahlgremium mit 12 Experten zur Hochschullehre und je zwei Vertretern der Länder und des Bundes
Die Entscheidung über die Förderung der Anträge hat ein Auswahlgremium getroffen, dem zwölf in der Hochschullehre ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Hochschulmanagement und Studierendenschaft sowie je zwei Vertreter des Bundes und der Länderseite angehören.
Das Auswahlverfahren habe gezeigt, dass die Hochschulen der Lehre und den Studienbedingungen wachsende Aufmerksamkeit widmen. Das Programm habe an den Hochschulen einen beeindruckenden Prozess zur systematischen Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger Lehre eingeleitet und werde wichtige Impulse zur weiteren Verbesserung der Studienbedingungen geben. Auch im internationalen Vergleich wurde Neuland betreten. Erstmals wurde die Lehre zum Gegenstand eines nationalen Förderprogramms, und zudem wurden die Anträge der Hochschulen einem Peer Review-Verfahren unterzogen, das die Expertinnen und Experten des Auswahlgremiums erfolgreich ausgestaltet und überzeugend umgesetzt haben.
Bund und Länder haben das Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre) als dritte Säule des Hochschulpakts 2020 im Juni 2010 beschlossen.
Hintergrundinformationen
In der ersten Auswahlrunde haben sich 80 Prozent der antragsberechtigten Hochschulen beteiligt. Insgesamt wurden 204 Anträge eingereicht. Diese große Resonanz zeige, dass der Qualitätspakt Lehre eine gute Antwort auf den Bedarf von Hochschulen und Studierenden ist.
Unter den jetzt ausgewählten 104 Anträgen sind 96 Einzel- und 8 Verbundvorhaben. Maßnahmen der ausgewählten Hochschulen können zunächst für fünf Jahre bis 2016 gefördert werden. Nach einer positiven Zwischenbegutachtung kann die Förderung bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2020 fortgesetzt werden.
Das Programm wird in zwei Bewilligungsrunden durchgeführt. Für die vereinbarte 2. Bewilligungsrunde haben die Hochschulen, die bislang noch keinen Antrag gestellt haben oder die jetzt nicht in die Förderung aufgenommen wurden, die Möglichkeit, bis zum 30. September 2011 über ihr Sitzland einen Antrag zu stellen.