Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Zum Botanischen Garten gerichtlicher Vergleich vor Verwaltungsgericht – Verpflichtung für Unipräsidentin den Personalrat einzubeziehen

ParagraphenzeichenMarburg 3.12.2012 (yb) Nach der Verhandlung vor dem Gießener Verwaltungsgericht am Freitagvormittag zeigte sich Rechtsanwalt Jürgen Schreiber als Vertreter des klageführenden Personalrats zufrieden. „Wir sind zufrieden und haben im Sinne der Anliegen des Personalrats das erreicht, was wir wollten“, sagte der Anwalt. „Ja, ganz und gar zufrieden“, bekräftigte er auf Nachfrage. Wie in das Marburger. berichtet, endete die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht mit einem gerichtlichen Vergleich. Demnach wird sich Universitätspräsidentin Katharina Krause bei der Hessischen Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann dafür einsetzen, dass der Entscheidungsprozess über die Zukunft des Botanischen Gartens zunächst ausgesetzt wird. Zugleich hat die Universitätsleitung dem Personalrat alle relevanten Unterlagen, insbesondere zum Personal und dessen Beschäftigungszeiten, oder auch zu den (hohen) Energieverbrauchskosten zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich soll der zukünftige Umgang mit dem Botanischen Garten auf den Lahnbergen in dem bevorstehenden Monatsgespräch am 20. Dezember ausführlich erörtert werden. Der Personalrat hat dann bis zum 15. Januar 2013 Zeit sich qualifiziert auf Grundlage der Unterlagen – darunter das Konzept der Universitätsleitung und ein externes Gutachten – zum zukünftigen Betrieb des Gartens mit seinen Vorstellungen und Vorschlägen einzubringen.

Damit wurden vor dem Verwaltungsgericht in Gießen die Mitbestimmungs- und Mitspracherechte des Personalrats der Universität bestätigt. Zugleich artikuliert sich dies nicht in einem ergangenen Urteil, sondern in Gestalt eines Vergleichs. Dies kann als besonderes und positives Ergebnis gerade der Einbringungen der Vertreter des Personalrats betrachtet werden. Sowohl Dr. Renate Grebing als Vorsitzende wie ihr Stellvertreter Dr. Peter Müller zeigten sich keinesfalls ‚auf Krawall gebürstet‘. In verschiedenen mündlichen Einbringungen wurde von beiden anschaulich und nachvollziehbar gemacht, dass Präsidentin Krause den Personalrat in ihrer bisherigen Vorgehensweise übergangen hat, und das weitgehend und bereits mit negativen Folgen für die Beschäftigten auf den Lahnbergen. So wurde bereits die Ausbildung von GärtnerInnen eingestellt. Eine Handwerkerstelle wurde abgezogen. Es gäbe mithin bereits Vollzüge gemäß dem Konzept der Universitätsleitung.

Das genau hatte Regierungsdirektor Volker Drothler – als Leiter der Rechtsabteilung Vertreter von Präsidentin Krause vor dem Verwaltungsgericht – in Abrede stellen wollen. Es gelang ihm nicht. Drothler behauptete, die Präsidentin habe lediglich ein gefordertes Konzept dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) vorgelegt. Dieses Konzept solle Grundlage für eine erst noch zu treffende Entscheidung des HMWK werden. Dem hielten die Personalratsvertreter entgegen, dass Prozesse zum Rückbau des Botanischen Gartens bereits im Gange seien. Maßnahmen zur Kostensenkung seien längst im Vollzug, darunter solche zum Personalabbau. Dem konnte der offenbar nicht sonderlich vorbereitete Vertreter der Präsidentin nichts entgegensetzen.

Der Regierungsdirektor versuchte darzulegen, dass Unipräsdidentin Krause dem Personalrat Information habe zukommen lassen. Zuletzt sei dies auch mit dem Schwerbehindertenbeirat der Universität am 28. November 2012 als weiterem zu beteiligenden Gremium erfolgt. Dieses Datum offenbarte zusätzlich den hilflosen Versuch mit nachgeschobenen Handlungen eine Dialogbereitschaft der Universitätsleitung zu behaupten. Demgegenüber konnten die Personalräte anschaulich machen, dass ihnen seit Jahr und Tag an Gesprächen und Austausch gelegen sei. Erfolglos seien Angebote von der Unipräsidentin ausgeschlagen worden.

Bei der mündlichen Verhandlung kam es auch zu einer Skizzierung der rechtlichen Rahmendbedingungen. Neben dem Hessischen Personalvertretungsgesetz sahen die Klageführer zusätzlich Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz in tarifvertraglichen Regelungen verletzt. So entzündete sich ein Streit um die Frage, ob die Vorschläge der Unipräsidentin in Variante A und Variante B ihres Konzepts als Rationalisierung zu betrachten seien. Dies brauchte dann letztlich nicht abschließend gewürdigt werden. Der Vorsitzende Richter Debus erkannte die Plausibilität der Einbringungen von Seiten des Personalrats. Angesichts von Äußerungen des Rechtsvertreters der Präsidentin volle Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, kam dann die Frage des Richters nach einem Vergleich. Die Sitzung wurde unterbrochen, um Zeit für die Formulierung zu finden und diese zwischen den Parteien abzustimmen zu können.

Zuvor hatte Univertreter Drohtler versucht dem Personalrat Indiskretion vorzuhalten. Das Konzept und Gutachten seien an Dritte weiter gegeben worden und veröffentlicht worden. Das habe die Präsidentin gerichtlich untersagen lassen müssen. Die Personalratsvertreter protestierten gegen diese Unterstellung Drohtlers. Der Richter hielt dem entgegen, dass es in der Angelegenheit nun einmal noch mehr Beteiligte mit Verfügung über die Unterlagen geben müsse und es erfahrungsgemäß nicht möglich sei, solche Papier geheim zu halten. (Anmerkung der Redaktion: Präsidentin Krause hat derzeit lediglich einen vorläufigen Beschluß des Landgerichts erwirkt. Eine mündliche Verhandlung hat es nicht gegeben. Diese steht noch aus.)

Die anwesenden Zuhörer erlebten eine stets sachlich vom gut informierten Richter Debus umsichtig geführte mündliche Verhandlung. Die eher zurückhaltenden, in der Sache jedoch fundierten und überzeugenden Einbringungen von Seiten des Personalrats wirkten plausibel und überzeugend. Dann half es Regierungsdirektor Drohtler auch nicht weiter, als er meinte sich dagegen verwahren zu müssen, die Universitätspräsidentin habe gegen Vorschriften und Regeln verstoßen. Das hatte der Verwaltungsrichter deutlich anders wahrgenommen. Den protokollarischen Formulierungen für den Vergleich stellte er die klare Feststellung und Formulierung voran, dass es Unipräsidentin Krause in den Abläufen versäumt habe den Personalrat angemessen zu beteiligen, die Präsidentin habe damit gegen die „Regeln des vertrauensvollen Miteinanders verstoßen.“.

Das ist eine klare Feststellung und sind deutliche Worte. Zu dem Vegleich erwirkte Regierungsdirektor Drohtler eine Frist bis 7. Dezember, in der Präsidentin Krause diesen noch widerrufen könnte. Damit gibt es also noch keine Rechtskraft. Doch wäre es ein erheblicher Verstoß gegen die Regeln einvernehmlicher Zusammenarbeit, wenn die Marburger Unipräsidentin diesen Vergleich noch aushebeln wollte. Ihrer zukünftigen gedeihlichen Zusammenarbeit mit dem Personalrat der Philipps-Universität würde damit von ihr selbst jede Grundlage entzogen.

—>Gerichtlicher Vergleich hat Rechtskraft

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