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Ausbau der A 49 trotz Urteil ungewiss

dbau0123_0048 Projektdaten A49 140426 (red) Von den hessischen Landesverbänden des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau der A 49 zwischen Stadtallendorf und der A 5 bedauert. Die Entscheidung bedeute eine Enttäuschung, doch immerhin konnten Nachbesserungen zum Schutz der Natur durchgesetzt werden, teilen die Verbände mit. Im Unterschied dazu begrüßt die IHK Kassel-Marburg das Urteil, in dem die Planung des letzten Teilstücks der A 49 zwischen Stadtallendorf und der A 5 bei Gemünden für rechtmäßig erklärt wurde. Abgesehen von einer noch ruhenden Klage einer Familie gibt es jetzt weitgehende Rechtsverbindlichkeit des Planverfahrens. Doch damit kommt der Autobahnbau alleine kein Stück weiter voran.

Nunmehr existiert für die drei fehlenden Bauabschnitte zwischen Neuental im Schwalm-Eder-Kreis und dem Anschluss an die A 5 ein abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren. Es mangelt allerdings an der Finanzierung. Lediglich 60 Millionen der Baukosten von 570 Millionen Euro hat der Bund bereitgestellt. Als isolierte Einzelmaßnahme wird davon der Bau eines 900 Meter langen Tunnelbauwerks zur Teilumgehung von Schwalmstadt (Frankenhainer Tunnel) finanziert, Fertigstellung in 2015.

Das Vorhaben ist mit Priorität vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Doch eine Bereitstellung der fehlenden über 500 Millionen Euro zum Bau der 42 Kilometer langen Reststücke ist bei weitem nicht in Sicht. Darauf hat auch der Hessische Verkehrsminister Tarek al Wazir in einer Stellungnahme verwiesen. Nach dem Urteil aus Leipzig ist auch vom zuständigen Bundesverkehrsministerium keine Aussage zur Bereitstellung der fehlenden Finanzmittel gekommen. Derzeit gilt beim Bund ein Vorrang für Sanierungmaßnahmen im maroden Fernstraßennetz der Republik.

So lassen sich derzeit keine Prognosen zum Weiterbau machen. Es wird zunächst Jahre dauern bis überhaupt weitere Gelder vom Bund bereitgestellt werden. Dann erst könnte der erste Abschnitt bis Schwalmstadt begonnen werden. Bis dann die beiden weiteren Abschnitte Schwalmstadt – Stadtallendorf und der jetzt im Klageverfahren freigegebene Abschnitt Stadtallendorf – Anschluss A 5 in Bau genommen werden, kann einen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren nach sich ziehen. Mit einem Baurecht für die A 49 ist mithin der Bau und Abschluss des Fernstraßenprojekts noch lange nicht in Sicht.

—> Artikel: Vom 900 Meter Tunnel und der ungewissen Zukunft der A 49

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