Naomi Beckwith als Künstlerische Leiterin der documenta 16 vorgestellt

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Betreuung Langzeitarbeitsloser vom Landkreis auf Dauer

Marburg 18.8.2010 (pm/red) Im Herbst wird das KreisJobCenter des Landkreises Marburg-Biedenkopf von der Uferstraße Marburg in die Raiffeisenstraße umziehen. Dann wird es in größerer räumlicher Nähe zur Kreisverwaltung arbeiten und soll ein neues und dauerhaftes Gesicht bekommen, wird vom Landkreis mitgeteilt. Der Landkreis will dauerhaft die Betreuung von Langzeitarbeitslosen übernehmen. Der Kreisausschuss hat beschlossen, gegenüber dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit eine Zielvereinbarung über die Leistungen nach dem SGB II abzuschließen. Dazu sollen die in Rechtsverordnung festgelegten Daten erhoben und an die Bundesagentur übermittelt werden. Dies soll bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche ermöglichen.

KreisJobCenter wird dauerhafte Einrichtung

„Wir sehen uns voll und ganz in unserer Meinung bestätigt, dass es richtig war, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen selbst zu übernehmen. Wir sind sehr glücklich darüber, dass aus der befristeten Option nunmehr eine dauerhafte Aufgabe für den Landkreis wird“, sagte Landrat Robert Fischbach (CDU) nach Kreisausschusssitzung am 17. August. Erster Kreisbeigeordneter Karsten McGovern (GRÜNE) ergänzte, dass es für den Landkreis nicht nur wichtig sei, gut in der Statistik dazustehen. Menschen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind, seien auch tatsächlich in Arbeit zu bringen. „Unsere Idee einer kommunalen Verantwortung war richtig und wir haben erfreulich viele gute Ergebnisse zu verzeichnen.“ Landrat Fischbach und McGovern dankten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KreisJobCenters für deren Einsatz.

Hintergrundinformation

Der Deutsche Bundestag hat inzwischen die Neuorganisation der Trägerschaft des SGB II beschlossen. Die Neuregelungen treten zum 1. Januar 2011 in Kraft. In der neuen Fassung ist geregelt, dass Optionskommunen zur unbefristeten Verlängerung der Option gegenüber der obersten Landesbehörde die Verpflichtung zum Abschluss von Zielvereinbarungen und zur Datenübermittlung anzuerkennen haben.

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