SPD zum Krankenhausgesetz: Sicherheit für Patienten, Versorgung und Personalausstattung
Wiesbaden/Berlin 7.9.2010 (pm/red) Der stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Thomas Spies hat Eckpunkte seiner Fraktion für ein neues Krankenhausgesetz vorgestellt.
Für die SPD stehe die Sicherheit und der Schutz der Patientinnen und Patienten an erster Stelle.
Dafür sei es notwendig, ausreichend gut ausgebildetes Personal zu haben, das gewährleisten könne, dass die vorhandenen Standards in der ärztlichen Versorgung, in der Pflege und in der Hygiene eingehalten werden können, teilt MdL Spies in einer Pressemitteilung mit.
„Personalstandards dienen aber auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und garantieren gute Arbeitsbedingungen“, erläuterte Spies.
Debatten um Hygienemängel und Behandlungsfehler
Hygienemängel und Fehler in der medizinischen Behandlung, die in den letzten Wochen debattiert wurden, seien nur zu vermeiden, wenn nicht wirtschaftlicher Druck zu immer stärkerem Personalabbau führe. „Die Personalkosten sind ein entscheidender Faktor im Krankenhausbereich. Für wirtschaftlich orientierte Privatkrankenhäuser sind sie der Bereich, an dem am meisten „eingespart“ werden kann, sagte der Sozialdemokrat. Das Land müsse regulierend eingreifen und verbindliche Mindeststandards definieren.
Wettbewerb um Versorgungsqualität
Wettbewerb um den niedrigsten Preis könne tödlich sein. die SPD wolle Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität“. Das Land müsse sicherstellen, dass die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau erfolge. Es gehe um bestmögliche Versorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze.
„Wir wollen, dass medizinische und wirtschaftliche Entscheidungen voneinander getrennt werden. Gegenüber dem Recht der Patientinnen und Patienten auf optimale Behandlung haben wirtschaftliche Interessen zurückzustehen“ begründet Spies die Initiative.
Profil für Krankenhaus der Zukunft
Krankenhausversorgung müsse in allen Regionen hohen Ansprüchen gerecht werden. Dies habe – gerade unter dem Aspekt des demografischen Wandels – zur Folge, dass sich das Krankenhaus neuen Aufgabenbereichen widmen und seine Organisationsstruktur ändern müsse. „Im Krankenhaus der Zukunft wird es nicht nur stationäre Versorgung geben, sondern auch ambulante Angebote. Krankenhäuser werden sich verstärkt untereinander und mit anderen Gesundheitsanbietern vernetzen. Sie werden in Not- und Bereitschaftsdienste eingebunden werden. Diese Veränderungen sichern auch die wirtschaftliche Stabilität“, verdeutlichte Spies.
Gemeinnütziges Krankenhaus als Regelfall
Für die SPD-Landtagsfraktion sei auch in Zukunft das gemeinnützige Krankenhaus der Regelfall. „In den dünn besiedelten Gebieten rechnet sich Krankenhausversorgung nicht. Diese Krankenhäuser können nur durch Kooperation bestehen und die ganze Bandbreite in allen Fachbereichen sicherstellen. Wenn man keine „Rosinenpickerei“ zulassen wolle, in der sich Unternehmer die rentablen Häuser sichern und die öffentliche Hand die defizitären Einrichtungen zu übernehmen haben, müssen Krankenhausverbünde in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand entstehen, die zukunftsfähig sind,“ forderte Spies.
Kritik an Landesregierung
Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf sei lediglich eine Fortschreibung des alten Rechts, der den heutigen Anforderungen nicht entsprechen würde. Die Landesregierung verzichte auf das Steuerungselement der Bettenzahl. Das könnte man machen, wenn man eine andere Planungsgröße hätte, stellte der SPD-Gesundheitspolitiker fest. So jedoch gebe die Landesregierung jede Steuerung in einem Bereich aus der Hand, in dem Landespolitik die Verantwortung habe.