MdB Sören Bartol: Regierungspläne bringen Einschränkungen von Mieterrechten
Berlin, Marburg (11.10.2010 (pm/red) Der Marburger Bundestagsabgeordnete Sören Bartol (SPD) nimmt Stellung zu den Plänen der CDU-FDP-Regierung in Berlin die Kosten energetischer Gebäudesanierung von Vermieterseite an die Mieter weitergeben zu können. So sieht Bartol im Mietminderungsrecht als Mittel von Mietern, ihre Vermieter zu zügiger Modernisierung anzuhalten. Eine Streichung dieses Rechts würde Mieter unnötig langen Baumaßnahmen aussetzen. Das wäre eine unangemessene Benachteiligung.
Vermieter hätten Vorteile von energetischer Sanierung. Sie könnten die Kosten über die Jahre auf die Mieter umlegen. Innerhalb der Sanierungsphase sei die Tauglichkeit der Mietwohnung jedoch eingeschränkt. Deshalb müssten Vermieter Mietminderungen in Kauf nehmen. Sonderregelungen für Mietminderung im Falle energetischer Gebäudesanierung seien zudem in der Realität nicht umzusetzen. Grundlegende Modernisierungen bestünden aus einem Mix aus Instandhaltung, energetischer Sanierung und sonstiger Sanierung.
Die Pläne der Bundesregierung würden eine Welle an Klagen vor den ohnehin überlasteten Gerichten auslösen. Die aus Kreisen der CDU vorgeschlagene Frist von drei Monaten, in denen Mieter die Miete bei energetischer Modernisierung nicht mindern können sollen, seien ein willkürlich gewählter Zeitraum. Je nach Art der Sanierungsmaßnahmen könne diese Zeit unverhältnismäßig lang sein und eine nicht zu akzeptierende Härte für Mieter bedeuten.
Das bestehende Mietrecht habe sich bewährt, sei gerecht und sozial ausgewogen. Dies gelte auch bei Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Es gebe keinen Grund, an den bestehenden Regelungen zu rütteln.
Presseberichten zufolge plant das Bundesjustizministerium, Mietern das Recht zu nehmen, ihre Miete bei Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung zu kürzen.