Nichts heizt sauberer als Holzpellets – Bauen und Heizen mit Holz sind keine Gegensätze

09.10.2023 | Gastbeitrag von Roland Irslinger  Der enorme Anstieg der Preise für Heizöl und Gas lässt viele Menschen wieder auf altbewährte Holzheizungen setzen. Insbesondere Holz-Pellets sind weiterhin eine kostengünstige Art zu heizen. Heizen mit Pellets …

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Förderung von Wohnraum für behinderte Menschen

Marburg 23.10.2010 (pm/red) Für Menschen mit Behinderungen stellen bauliche Unzulänglichkeiten Hindernisse dar, die sie am Leben und Wohnen ohne fremde Hilfe hindern.

Türquerschnitte machen Rollstuhlfahrern das Wohnen schwer, Leben in oberen Stockwerken macht Ausfahrten unmöglich, wenn ein Aufzug im Haus fehlt.

Mit einem Förderprogramm 2011 des Landes sollen, wie OB Vaupel mitteilt, bauliche Veränderungen mitfinanziert werden.

Die Förderung umfasst Maßnahmen in Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum.

Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück.

Vorrangig werden bauliche Maßnahmen gefördert, die den Anforderungen der Normen für barrierefreies Bauen und Wohnen entsprechen.

  • Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und Pkw-Stellplätze
  • Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb und gemeinschaftlichen Einrichtungen
  • Verbesserung der Bewegungsfreiheit, von Toilettenräumen und Bädern
  • Beseitigung von Stufen und Schwellen
  • Errichtung von Rampen und die Gestaltung der Treppen
  • Einbau von geeigneten Aufzügen, wie Treppenschrägaufzug, Küchen, Toilettenräumen und Bädern
  • kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsflächen innen und außen
  • Umbau von Einrichtungen zur Beseitigung von Verletzungsgefahren für blinde und sehbehinderte Menschen

Erst Antrag und Bewilligung, dann beginnen

Generell werden nur Bauvorhaben gefördert, die erst nach der Bewilligung der Fördergelder begonnen und deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Für die förderungsfähigen Maßnahmen wird für die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzte Wohnung ein Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent gewährt. Förderfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Anträge müssen bis spätestens 5. Dezember 2010 beim Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Barfüßerstraße 11. Fragen zur Förderfähigkeit telefonisch: 06421 201-616.

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