Spielerische Vermittlung digitaler Kompetenzen beim Familien-Medientag

21.12.2024 (pm/red) Das Programm zum „Familien-Medientag“ im Marburger Haus der Jugend hat teils spielerischen Einstieg in den Umgang mit digitalen Medien geboten. So gab es interaktive Stationen um Apps auszuprobieren, Drohnen zu steuern oder Stop-Motion-Filme …

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Solar oder atomar – in Marburg

eine Betrachtung von Hartwig Bambey

Marburg 29.10.2010 In Berlin ist der Beschluss zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken von der Schwarz-Gelben Bundesregierung durchgedrückt worden. Nur einzelne Abgeordnete aus dem Regierungslager, von FDP, CDU und CSU, haben dagegen gestimmt. Einer der Abweichler hat erklärt, dieses Gesetz sei ein Beschluss zur eigenen Abwahl.
In Marburg wird heute im Stadtparlament über die überarbeitete Solarsatzung abgestimmt. In vorbereitenden Ausschusssitzungen haben sich die Parteien bereits erklärt. Rot-Grün und die Fraktion Marburger Linke stimmen dafür, CDU, FDP und Marburger Bürgerliste halten dagegen. Zwei Blöcke, festgelegt. Bekanntes Muster, langweilig könnte Mensch denken.

Zunächst geht es um das Wie

Die Inhalte sind klar. Die Satzung kann jeder, der will nachlesen. Sie steht im Netz. Ziel ist energetische Sanierung bei Altbauten unter Einschluss der Nutzung von Sonnenenergie. Das ist vernünftig, weil regenerativ, längst technisch machbar und perspektivisch ein Heiz- und Stromkostensenkungsprogramm.
Da könnten und müssten eigentlich alle Parteien dafür sein. Sind sie aber nicht. Alles andere als langweilig in der Stadtverordnetenversammlung wird sein, wie die Parteien und deren Sprecher ihre Positionen begründen. Das ist bei genauer Betrachtung nicht so einfach. Dass die Zukunft den Regenerativen Energieträgern gehört, kann und will heute niemand mehr bestreiten. EON wirbt damit! Was spricht dann gegen eine Solarsatzung?

Vermeintlicher Zwang – oder wie wird Zukunft gestaltet

Zwangssatzung lautet ein Argument. Das Wesen einer jeden Satzung, sei es die Räumpflicht von Bürgersteigen im Winter, ist Zwang. Offenbar ist verbindliche Vorschrift notwendiges und probates Mittel. So weiß jeder Bauwillige, dass er Vorgaben einzuhalten hat. Ob Statik, Gestaltung oder energetische Richtwerte. Seit 01.01.2010 hat der Bundesgesetzgeber dazu das Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG) in Kraft gesetzt. Ansonsten darf und kann er nicht bauen, wird ihm die Genehmigung versagt.
Offenbar funktioniert die Welt, unser Zusammenleben und die bauliche Ausstattung und Gestaltung nicht ohne Vorschriften, Satzungen und Gestaltungsvorschriften.

Freiwilligkeit lautet ein positiver Gegenbegriff der Gegner der Marburger Solarsatzung. Sie wollen auf Vernunft und Bereitschaft der Bürger setzen. Doch wo klappt denn das? Seit Jahren laufen Stromkosten und Heizkosten davon. Längst rechnet sich energetische Gebäudesanierung. Sie wird unabdingbar für jeden, der Werterhaltung und Vermietbarkeit seiner Immobilie im Auge hat. Gleichwohl sind es nur Einzelne, die bereits tätig sind. Bei der Masse der Altbaustände ruht still der See. Zugleich wird für Heizung die allermeiste bislang fossile Energie verbraucht und CO2 in die Welt geblasen. Dies obwohl die Nebenkosten längst zur zweiten Miete geworden sind und vielen Leuten ihr weniges Geld aus dem Portemonnaie stehlen.

Kommunales Gestaltungsrecht für Leben in der Zukunft

Angesichts dieser Ausgangslage wollte und will die Stadt Marburg Wege weisen und Mittel an die Hand geben. Zu den Mitteln zählt Geld, finanzielle Förderung für den Einbau solarthermischer oder photovoltaischer Anlagen. Dies erhalten Hausbesitzer, die etwas machen. Mit der überarbeiteten Solarsatzung wird zudem die städtische Förderung erhöhht, verdoppelt.

Verknüpft damit sind Vorgaben. Und Massnahmen zu deren Ersatz. Das ist alles. Kling einfach und ist es auch – im Grunde genommen.
Den Oberbürgermeister veranlasste das in der Sitzung des Umweltausschusse zu der Aussage „dann ist die Solarsatzung der Stadt Marburg eine Wertsicherungs-Satzung und keine Zwangssatzung.“ Widersprochen hat ihm niemand.

Es geht um Regionales – Energie, Wirtschaft, Arbeitsplätze

Eint Atomkraftwerk gibt etwa 500 Menschen Arbeitsplätze. Solarmodule werden im Landkreis hergestellt. Viele Handwerksbetriebe bauen sie ein, wie andere Handwerker solarthermische Anlagen oder Pelletheizungen installieren. Die Regenerativen Energien haben inzwischen mehr als 300.000 Arbeitsplätze geschaffen. Das ist der Anfang. Darin liegt alleine die Zukunft. Das wissen alle. Doch manche, die Großen Vier, wollen mit ihren alten Meilern noch Extra-Milliarden verdienen. Profite. Darum ging es in Berlin.

In Marburg und im Landkreis haben die Stadtwerke zum Beispiel Millionen investiert. Es sind zahlreiche Arbeitskplätze längst entstanden und werden jetzt gefährdet.
Menschen legen Ersparnisse in Bürger-Sionnenkraftwerken an, wie oben in dem auf einem Parkplatz der Kreisverwaltung.
Dazu kommen neue Stromnetze. Solche, die alleine vom Großkraftwerk zum Verbraucher führen und Strom durchleiten, reichen nicht mehr. Es braucht Zwei-Wege-Systeme, um von Häusern und Dachflächen einspeisen zu können. Die müssen gebaut werden. Überall. Vor Ort. Das gibt weitere Arbeit für Bauleute und Installateure.

Regenerative Energie – umweltfreundlich, dezentral, sozial, wirtschaftsfördernd

Atomstrom ist teuer. Dabei werden die Entsorgungsprobleme und -kosten auf die Steuerzahler abgewälzt. Regenerative Energien, als nachwachsende Energieträger aus der Land- und Forstwirtschaft, Windkraft und Sonnenergie gibt es überall und werden vor Ort eingesetzt, sorgen für regionale Wirtschaftskreisläufe.
Dass damit CO2 eingespart wird, verdeutlicht die klimafreundliche Seite dieser Entwicklung.
Öl, Gas und Strom sind bereits sehr teuer, trotz Atomkraftwerken.
Viele können sich die hohen Nebenkosten nicht mehr leisten. Besitzer älterer Häuser, aus den siebziger Jahren, kriegen die nicht mehr verkauft, berichten Makler.

Es muss etwas geschehen. In Berlin geschieht nichts Positives dazu, genausowenig in Wiesbaden. Marburg will hier tätig werden.

Doch zunächst haben heute Abend die 59 Stadtverordneten zu entscheiden. Und diese haben ihre Entscheidung zu begründen und dann bei der Kommunalwahl im Frühjahr zu vertreten. Gegenüber Mietern und gegenüber Hauseigentümern. Beide sind Wähler.
Es wird spannend. Wir berichten.

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