Rechtsgespräche über Burka, Kopftuch und Grundgesetz
Bielefeld, Marburg 8.1.2010 (pm/red) Frankreich verbietet Frauen das Tragen von Vollschleiern wie Burka und Nikab. Ein entsprechendes Gesetz nahm mit der Verabschiedung durch den Senat im September 2010 die letzte Hürde. Auch in Deutschland mehren sich Stimmen, die ein vergleichbares Verbot fordern. Doch wäre ein solches Verbot mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar? Dies ist eine der Fragen, die im Rahmen der Bielefelder Rechtsgespräche am Donnerstag, 13. Januar, diskutiert werden. Es geht dabei um kulturelle Traditionen, religöse Eigenarten und zentrale Kategorien des Rechtsverständnisses des Grundgesetzes.
„Burka, Kopftuch und Grundgesetz“ lautet der Titel der Podiumsdiskussion, zu der Heribert Prantl, Honorarprofessor der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld, und Journalist der Süddeutschen Zeitung am 13. Januar zwei hochkarätige Gäste geladen hat. Über dieses aktuelle gesellschaftspolitische Thema diskutieren Christine Hohmann-Dennhardt, Richterin am Bundesverfassungsgericht, und Professor Heiner Bielefeldt, Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Glaubensfreiheit und ebenfalls Honorarprofessor der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Die Moderation übernimmt Professor Heribert Prantl.
Hintergrundinformation
Die Bielefelder Rechtsgespräche der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld wurden 2009 zum ersten Mal von Heribert Prantl organisiert, damals zum Thema „60 Jahre Grundgesetz“. Prantl, Jahrgang 1953, war von 1981 bis 1987 Staatsanwalt und Richter, bevor er 1988 als Redakteur zur Süddeutschen Zeitung wechselte. 1995 wurde er Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung. Er ist Träger zahlreicher journalistischer Auszeichnungen. Ferner ist er Dozent an den Journalistenschulen in Hamburg und München, Mitglied des Ethikrates der Hamburger Akademie für Publizistik und im Senat der Deutschen Nationalstiftung. Seit 2002 ist Heribert Prantl Lehrbeauftragter an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld, seit 2010 Honorarprofessor.