Abstimmung zur Schuldenbremse in Landesverfassung
Marburg 20.1.2011 (pm/red) Viele denken am 27. März 2011 findet Kommunalwahl statt, und in Marburg zudem noch die Oberbürgermeisterwahl. Dies ist genauso richtig, wie unvollständig. Die Wahlberechtigten in Hessen sollen und können außerdem über die Verankerung einer sogenannten Schuldenbremse in der hessischen Verfassung abstimmen. Doch worum geht es dabei eigentlich? Was bedeutet Schuldenbremse, was verbirgt sich hinter dem Wort? Welche Folgen hat dies für die Politik im Bildungsbereich und für das Soziale? Vor allem ist zu fragen, wer darüber eigentlich Informationen gibt und welche politischen und steuerlichen Konzepte mit einer Schuldenbremse verwirklicht werden sollen?
Die Einführung einer Schuldenbremse als Gebot der Landesverfassung unterstellt, dass damit die Staatsverschuldung gestoppt werden könnte. Wie dies ohne Veränderungen auf der Einnahmeseite, also bei den Steuern, überhaupt gehen kann, muss rätselhaft erscheinen. Als Konsequenz erscheinen Kürzungen als notwendige Folge. Es gibt viele gesellschaftliche Gruppen wie Gewerkschaften, Sozialverbände, Schüler- und Studierendenvertretungen, von denen die Schuldenbremse abgelehnt wird. Kritiker betrachten diese als einen Blankoscheck für Sozialabbau.
Schuldenbremse als fragwürdiges Mittel zur Ausgabenbegrenzung
Gegner der Schuldenbremse weisen darauf hin, dass Hessen kein Ausgaben-, sondern ein Verteilungs- und ein Einnahmeproblem hat. Zuvorderst fließen viele Milliarden in den Länderfinanzausgleich. So wollen die Länder Baden-Württember, Bayern und Hessen gegen den derzeitigen Länderfinazausgldich vor dem Bundesverfassungsgericht Klage erheben. Steuerpolitik der letzten Jahre hat zudem den öffentlichen Kassen erhebliche Einnahmeausfälle beschert.
Weiterer Sozialabbau wird befürchtet
Die Schuldenbremse werde dafür sorgen, dass zukünftig dringend benötigte Investitionen in soziale Infrastruktur und Bildungseinrichtungen oder Verbesserung der Kommunalfinanzen unterbleiben werden, meinen die Kritiker. Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner, Geringverdiener, Alleinerziehende und andere, die auf einen Sozialstaat angewiesen sind, müssten als Verlierer kommender Sparpolitik gesehen werden, machen die Kritiker geltend.
Zum Thema Schuldenbremse in der Verfassung und deren Konsequenzen bietet die Marburger Linke eine Informationsveranstaltung. Am 27. Januar wird Kai Eicker-Wolf vom DGB Hessen-Thüringen über Hintergründe und Ursachen von leeren öffentlichen Kassen informieren. Der Referent will aufzeigen, warum eine Spardoktrin in Form der Schuldenbremse in die falsche Richtung führt. Zur Diskussion gestellt werden in der Veranstaltung wirtschafts- und finanzpolitische Alternativen.
Informationsveranstaltung zur Schuldenbremse
Termin 27. Januar 2011
Zeit 20.00 Uhr
Ort TTZ Marburg, Softwarecenter 3