Behindertenfahrdienst zur Teilhabe am Leben
Marburg 21.1.2011 (pm/red) Der Behindertenfahrdienst der Universitätsstadt Marburg kann auf 30-jähriges Bestehen zurückblicken. Im Laufe dieser langen Zeit ist der Behindertenfahrdienst fester Bestandteil als kommunales Angebot geworden. 270 Berechtigte machen von dem Angebot in unterschiedlichem Umfang Gebrauch. Im Februar 1980 war der Johanniter-Unfallhilfe ein Spezialfahrzeug für den Transport von Behinderten übergeben worden. Ein Vertrag zwischen der Stadt Marburg und der Johanniter-Unfallhilfe trat zum 1. Januar 1981 in Kraft.
Der Behindertenfahrdienst wurde auf Initiative von betroffenen Menschen eingerichtet, um schwer gehbehinderten Menschen, die den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen konnten, Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Service leistet, dass Menschen im Rollstuhl ihre Freizeit mit Besuch von Bekannten, Kino, Theater, Vereinen selbst gestalten. Sie erhalten Möglichkeiten, selbständig Besorgungen des täglichen Lebens wie Behördengänge, Bankgeschäfte und Einkäufe erledigen zu können, selbst wenn sie alleine ihre Wohnung nicht verlassen können.
Fahrdienst für Behinderte nach wie vor notwendig
Die Initiativgruppe behindertenfreundliches Marburg meinte, dass der Fahrdienst nur eine vorübergehende Zusatzeinrichtung bis zur behindertengerechten Ausstattung aller öffentlichen Verkehrsmittel sein werde. Dies ist bis heute noch nicht der Fall, wenngleich Fortschritte bei der Barrierefreiheit im ÖPNV gemacht wurden. Im Laufe der Zeit ist die Zahl der Teilnehmenden gewachsen. Fahrten mussten mitunter im voraus gebucht werden, weil die Kapazitäten nicht ausreichten. Der Engpass und die Notwendigkeit langfristiger Planung der Fahrten waren Anlass, dass der Behindertenbeirat mit der Stadt Marburg über eine Veränderung im Behindertenfahrdienst nachdachte.
Wichtiger Service seitens der Kommune
Der Fahrdienst wurde 1998 neu ausgeschrieben und ab 1. Juli 1999 übernahm UniCare den Behindertenfahrdienst. Durch einen größeren Fuhrpark und die Aufteilung der Fahrten in Taxi- und Sonderfahrzeugfahrten war mehr Flexibilität gegeben. Es machte den Fahrdienst attraktiver, weil Fahrten kurzfristiger gebucht werden konnten. Im Jahr 2000 wurde eine Eigenbeteiligung in Höhe von 3,- DM, jetzt 1,50 Euro eingeführt. Die Zahl der Nutzer und der Fahrten stieg drastisch ans. Im Haushalt 2010 der Stadt sind 100.000 Euro für den Behindertenfahrdienst eingesetzt.
„Die Universitätsstadt setzt weiterhin alles daran, die Qualität des Fahrdienstes zu verbessern und für auftretende Probleme in Zusammenarbeit mit der AG Behindertenfahrdienst des Behindertenbeirates und UniCare Lösungen zu finden“ äußerte als klares Bekenntnis Sozialdezernentin Kerstin Weinbach anlässlich des 30-jährigen Bestehens.
Hintergrundinformation Behindertenfahrdienst
Der Fahrdienst bedient das Marburger Stadtgebiet mit allen eingemeindeten Stadtteilen. Fahrten darüber hinaus sind möglich. Dann tragen die Nutzer die Kosten ab Stadtgrenze selbst. Die Buchung einer Fahrt soll 24 Stunden im voraus erfolgen. Bei Nutzern mit bedingter Mobilität ist eine kurzfristige Buchung möglich, da andere Fahrzeuge genutzt werden können. Fahrten zu Ärzten und zu Reha-Maßnahmen und berufsbezogene Fahrten sind vom Behindertenfahrdienst ausgenommen. Dafür sind andere Kostenträger zuständig. Voraussetzung zur Nutzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen außergewöhnliche Gehbehinderung.
Praktische Informationen
- Nutzern stehen maximal 12 Einzelfahrten innerhalb eines Monats zur Verfügung.
- Hin- und Rückfahrt werden als zwei Fahrten gerechnet.
- Pro Fahrt ist eine Eigenbeteiligung von 1,50 Euro zu bezahlen.
- Von der Eigenbeteiligung befreit sind Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Taschengeld in stationären Einrichtungen oder eine niedrige Rente erhalten.
- Für die Fahrten stehen Taxen und Sonderfahrzeuge zur Verfügung.
- Zuständig für den Behindertenfahrdienst ist Frau Hühnlein, Telefon 06421 / 201-525, Email: soziales@marburg-stadt.de