Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Bonner Studenten klären über Fotorecht auf

Dennis Tölle, links und Florian Wagenknecht infomieren über Rechtsfragen beim Fotografieren. (Foto Ulrike E. Klopp/Uni Bonn)

Bonn, Marburg 26.1.2011 (pm/red) Wen und was darf man fotografieren? Wer darf welche Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich viele Fotografen schon einmal gestellt haben.

Zwei Jurastudenten der Universität Bonn haben sich auf die Suche nach Antworten gemacht.

Mit ihrem Blog „Recht am Bild“ bringen Dennis Tölle, 26 Jahre und Florian Wagenknecht, 25 Jahre Licht ins Dunkle und Rechtskenntnisse unter die Leser.

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Urteile und Rechtsprechung zum Umgang mit Fotografien

Mit Hilfe von ausgewählter Rechtsprechung erläutern die beiden Studenten rechtliche Fragen und Probleme des Fotografenalltags. „Unsere Zielgruppe sind ambitionierte Amateurfotografen, die zum Beispiel ihre Fotos auf der eigenen Internetseite veröffentlichen, aber auch Berufsfotografen, die ihre Aufnahmen an Bildagenturen lizensieren“, sagt Dennis Tölle. „Der Blog ist aus privatem Interesse an der Fotografie und der studienbedingten Verbindung zur Juristerei entstanden.“ Seit Anfang 2010 sind die beiden mit ihrem Blog online.

Der Blog „Recht am Bild“ bietet seinen Lesern rechtliche Informationen zu einem breiten Themenspektrum, ersetzt jedoch ausdrücklich keine anwaltliche Beratung bei Rechtsstreitigkeiten. Parallel zu der breitgefächerten Auswahl an Artikeln bietet der Blog seit kurzem eine stetig anwachsende Urteilsdatenbank mit einer Sammlung einschlägiger Rechtsprechung zum Fotorecht. Alles weitere gibt es einen Mausklick weiter.

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