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Schließung Arbeitsgericht Marburg noch ohne Rechtsgrundlage

Marburg 4.2.2011 (pm/red) Die Erföffnung der Memo Bauen am Donnerstag wurde von Mitgliedern der Initiative gegen Gerichtesterben für eine Demonstration genutzt.  Mit Spruchbändern machten Juristen auf ihre Anliegen aufmerksam. Seitens der Hessischen Landesregierung werde immer wieder der Eindruck in der Öffentlichkeit erweckt, als sei die Entscheidung zur Schließung von kleinen Amts- und Arbeitsgerichten in Hessen bereits vollzogene Tatsache, teilt die Initiative in einer Presserklärung mit.  Insbesondere die Zusammenlegung der Arbeitsgerichte Marburg, Gießen und Wetzlar mit Sitz in Gießen erscheine bereits als entschieden und unabwendbar.

„Dem ist nicht so. Voraussetzung für die Umsetzung der Entscheidung ist die Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisationen.  Hierüber haben die Abgeordneten des Hessischen Landtages noch abzustimmen.  Ohne die Gesetzesänderung ist die Schließung der Gerichte nicht möglich. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, die Abgeordneten an ihre staatsbürgerliche Verpflichtung, zum Wohle der Bürger zu entscheiden zu erinnern“ artikuliert die Initiative Gerichtesterben.

Gesetzesänderung notwendig aber vorher bereits Fakten schaffen

Obwohl die Gesetzesänderung voraussichtlich erst im Herbst diesen Jahres zur Abstimmung kommen werde, seien die Planungen zur Umsetzung der Maßnahmen ab dem 1.1.2012 bereits in vollem Gange. In Gießen überhaupt erst räumliche Voraussetzungen für die Zusammenlegung von drei Arbeitsgerichten durch umfangreiche Neu- Um- oder Erweiterungsbauten geschaffen werden. Bei Stuttgart 21, wo sich der Bürgerprotest gegen eine unsinnige und unwirtschaftliche Entscheidung politisch Verantwortlicher wendet, wurden zumindest die gesetzlich vorgeschriebenen bürokratischen Prozesse vorher durchgeführt. Dem sei nicht so in Hessen. Hier würden vorher Fakten geschaffen und diese den Abgeordneten zur Abstimmung vorgelegt.

Der Nachweis von Kosteneinsparungen fehlt bisher

Die Hessische Landesregierung begründet das Gerichtesterben mit der Notwendigkeit, Kosten im überschuldeten Haushalt einsparen zu müssen. Eine Berechnung sämtlicher Kosten hat sie bisher nicht vorgelegt. Nunmehr habe sich herausgestellt, dass bei den derzeit ins Auge gefassten Objekten in Gießen, eine Kostenersparnis bei den Sachkosten nicht zu erreichen ist, informieren die Gegner der Standortschließungen bei Gerichten.  Die voraussichtlichen Kosten der Zusammenlegung würden nach derzeitigem Stand sogar über den Einsparungen durch die Schließung der Gerichte liegen. Gegenüber der Arbeitsgerichtsbarkeit hat das Justizministerium erklärt, durch Zusammenlegung solle es nicht zur Personalreduzierung kommen. Hieran müssten sie sich messen lassen. Das Aktionsbündnis fragt daher: „Wieso muss eine Entscheidung des Hessischen Justizministers Hahn (FDP) auf Biegen und Brechen umgesetzt werden, obwohl das Ziel der Maßnahme – jedenfalls in Mittelhessen – nicht erreicht werden kann. Souverän und glaubhaft wäre es, die Entscheidung aufgrund der neuerlichen Erkenntnisse zu revidieren..

Das Recht wird in weite Ferne gerückt

Schließlich gibt die Initiative Gerichtesterben den Hinweis, dass durch die beabsichtigten Schließungen der Amts- und Arbeitsgerichte, das Recht in weite Ferne gerückt wird.  Durch die Zusammenlegung der Arbeitsgerichte in Mittelhessen entsteht der flächenmäßig mit Abstand größte Arbeitsgerichtsbezirk in Hessen. Die Entfernungen zum Arbeitsgericht werden sich mehr als verdoppeln und betragen ca. 70 km. Dies sei weder dem rechtsuchenden Bürger, noch den Unternehmern zuzumuten. Die Vorzüge kleiner überschaubarer Strukturen sind in vielfältiger Hinsicht ein Standortvorteil. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmer – deren Interessen die FDP besonders vertreten will – sollten dies zu schätzen wissen.

Indem es bei der Memo Bauen um Infrastruktur, Mittelstand und Standortinteressen geht, zeigte die dortige Demonstration von Rechtsanwältin Gisela Falk, Amtsrichter i.R. Hannes Kleinhenz mit weiteren Juristen, dass man die Sache noch nicht verloren gibt. Über Anliegen und Hintergründe der Initiative Gerichtesterben gibt es Informationen im Internet.

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