Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Viel Lärm um Nichts – oder von der Einstellung des Verfahrens gegen studentische Demonstranten

Marburg 14.2.2011 (yb) Beinahe entschuldigend hörten sich die Worte von Amtsrichter Lessing an, als er vier geladenen Zeugen – darunter drei Polizeibeamte – eingeleitet mit den Worten „wieder einmal viel Lärm um Nichts“ miteilte, dass ihre Zeugenaussagen nicht benötigt würden. Das erste Verfahren gegen zwei, nunmehr vormals Angeklagte wurde nach ausführlicher Erörterung zwischen Verteidiger Rechtsanwalt Gunter Specht und Oberstaatsanwalt Jörg nach gut einstündigem Austausch gemäß Paragraph 153a Strafprozeßordnung eingestellt. Erfolg und Erleichterung aus Sicht der beiden studentischen Demonstranten. Sie wurden nicht verurteilt und haben stattdessen eine Geldbuße von je 600 Euro zu bezahlen. Zugleich war dies ein Schritt Richtung Rechtsfrieden zu dem gänzlich und alleine politisch motiviertem Verhalten von Demonstranten, die im Betreiben der Marburger Staatsanwaltschaft und Justiz zunächst zu verurteilten Tätern werden sollten. Viel Aufwand im Rechtsstaat um eine Spontandemonstration gegen den Hochschulpakt, muss daher eine wohl die zutreffende Beschreibung des Geschehens am Vormittag des 14. Februar 2011 im Saal 159 des Marburger Amtsgerichtes lauten.

Massive Polizeipräsens und akribische Personenkontrollen

Schon vor Betreten des Amtsgerichtes wurde dieser Aufwand sichtbar. Gleich zwei Polizeifahrzeuge standen direkt neben dem Zugang unübersehbar geparkt.  Wohl auf Betreiben und Anforderung des Amtsgerichts waren zahlreiche Polizisten als Sicherungs-maßnahme für den angestrengten Strafprozeß gegen zunächst zwei studentische Demonstranten vom 18. Mai 2010 aufgeboten worden. Danach gab es Zugang zum Verhandlungssaal Nr. 159 erst nach akribischer Personenkontrolle im Eingangsbereich. Dies führte angesichts zahlreicher Besucher dieser Verhandlung, die meisten von ihnen Studierende, zu einer beinahe halbstündigen Verzögerung. Dann waren alle 30 Zuhörerplätze belegt und das Verfahren wegen Nötigung nach Paragraph 240, Absatz 2 Strafgesetzbuch konnte eröffnet werden.

Widerstand gegen Hochschulpakt

Am Tag der Unterzeichnung des sogenannten Hochschulpaktes durch die hessischen Universitätspräsidenten, am 18. Mai 2010, kam es in Marburg zu einer Spontandemonstration von Studierenden. Diese brachten damit ihre Ablehnung gegen Sparmaßnahmen in Höhe von über 33 Millionen Euro zu Lasten der hessichen Hochschulfinanzierung zum Ausdruck. Die hessischen Hochschul-präsidenten hatten erst nach erheblichem Druck seitens der Landesregierung diesen Hochschulpakt unterschrieben. Vorher hatte es bereits eine Großdemonstration dagegen mit über 10.000 Teilnehmern gegeben.
Im Zuge der Demonstration am 18. Mai wurde eine Fahrseite der Marburger Stadtautobahn für einen Zeitraum von etwa 20 Minuten mit einer Sitzblockade besetzt. Darauf kam der Verkehr zum Erliegen und es bildete sich ein längerer Stau. Nach der zweiten Aufforderung seitens der eingetroffenen Polizei haben die etwa 70 Demonstranten die Fahrbahn wieder verlassen. Dies hat für eine kleine Zahl Demonstrierender in Marburg erneut ein Strafverfahren wegen Nötigung nach sich gezogen. Die Mehrzahl von ihnen hat die Anerkenntnis und Bezahlung diesbezüglicher Strafbefehle verweigert.

Verurteilungen wegen Nötigung in Marburg bereits seit 2006

Bereits im Jahr 2006 hatte es in Marburg im Zuge hochschulpolitischer Demonstrationen eine derartige Besetzung der Stadtautobahn gegeben. Strafverfahren wurden eingeleitet, Urteile wegen Nötigung sind ergangen und in zweiter Instanz vom Landgericht bestätigt worden. In anderen Orten, wie Franktfurt, ist nach Auskunft von Rechtsanwalt Gunter Specht, bei ebensolchen Demonstrationen keine Strafverfolgung gegen Demonstranten eingeleitet worden.
So bezeichnete es Oberstaatsanwalt Jörg denn als sein ausdrückliches Ziel Präzedens und Signalwirkung herzustellen. Der Staatsanwalt glaubt mit Verurteilungen zukünftig das rechtswidrige Besetzen der Stadtautobahn mit der Folge des Eingriffs und der Behinderung des Straßenverkehrs für alle Zeiten verhindern zu können. In Marburg zeigt sich also in diesen versuchten Strafverfahren ein scharfes Vorgehen der Justiz. Dies veranlasst Beteiligte und den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) diese gewollte Kriminalisierung zugleich als Eingriffe in das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit scharf zu kritisieren.

Das Bildungspolitische und Kategorien des Rechts

Zum Beginn der Verhandlung hatten die beiden (Noch-)Angeklagten Gelegenheit zur mündlichen Stellungnahme. Dieses Recht wurde von ihnen wahrgenommen. Sie verlasen eine ausführliche Stellungnahme zum Geschehen und dessen politischer Motivlage. Darin verweisen sie auf die fragwürdige Durchsetzung des hessischen Hochschulpaktes. Sogar in Medien sei berichtet worden, dass sich Hochulpräsidenten vom damaligen hessischen Finanzminister Weimar mit dessen Aussage konfrontiert sahen, auf ihre Hochschulen würden noch größere fianzielle Belastungen bzw. Abstriche zukommen, wenn sie den Hochschulpakt nicht unterzeichnen würden. Die beiden Studierenden bewerteten dieses Verhalten als nötigend, was dann auch nur zu einer Unterzeichnung unter erheblichem Druck geführt habe. Die Nachricht davon am 18. Mai 2010 hatte in Marburg dann die Spontandemonstration ausgelöst.

Fragen und Anliegen der Demonstranten

„Warum wird eine Fußballfeier über Stunden von der Polizei abgesichert, eine Demonstration für freie und gut finanzierte Bildung kriminalisiert?“ fragen die beiden Demonstranten. Weiter haben sie geltend gemacht: „Soweit es für uns nachvollziehbar ist, gibt es keinen Anzeigestellenden gegen uns. Es gibt also keine Person, die sich durch die Blockade genötigt gefühlt hat, also als Geschädigter in Betracht kommt. Es wird aber trotzdem Anzeige erstattet und ermittelt. Wir fragen also worin nun das besondere Interesse der Allgemeinheit besteht ein und die Selbe Form der Blockade in einem Fall zu kriminalisieren, in einem anderen nicht. Besonders weil es sich in unserem Fall um eine kurze Blockade handelte, bei der es keine Geschädigten gab.
Ziel des Protestes war es nicht Menschen zu schädigen, sondern auf die Nötigung der Präsidien aufmerksam zu machen. Die Demonstration hat dabei mit der Polizei kooperiert, die Demonstration blieb konsequent friedlich, es gab keine vermummten Personen und die Beteiligten verließen die B3A schon nach der zweiten Aufforderung durch die Polizei.
Wir sind davon überzeugt, dass ein Urteil in dieser Verhandlung in jedem Fall politisch ist. Es ist unserer Ansicht nach nicht möglich sich auf eine formaljuristische Argumentation zurück zu ziehen, denn es findet durch dieses Urteil eine Rechtsgüterabwägung statt… Eine Einschränkung dieses fundamentalen Grundrechtes bedürfte einer gewichtigen Begründung, die wir in der Argumentation in diesem Fall nicht erkennen können.“

Verfahrenseinstellung nach Paragraph 153a Strafpozeßordnung

Von Rechtsanwalt Gunter Specht wurde zum Staatsanwalt gewendet geltend gemacht, dass in diesem Zusammenhang ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, bei dem das Urteil noch aussteht. Dagegen wendet Richter Lessing ein, das ein solches Urteil Einzelfallwirkung haben würde, ihm jedoch keine Präzedenzwirkung zukommen würde. Staatsanwalt Jörg verwies auf die rechtskräftigen Verurteilungen in Marburg aus 2006.  Zugleich hat der Anwalt auf die geringen Verstösse verwiesen und eine Annäherung der Positionen eingefordert. Von den Angeklagten wurde auf Befragen nach ihrer Beteiligung an der Demonstration am 18. Mai zunächst die Aussagen verweigert.

Der Anwalt brachte dann eine Einstellung des Verfahrens in Gespräch. Er stellte für die beiden Studierenden in Aussicht, dass damit die Beteiligung eingestanden würde. Zudem könnte ein Bekenntnis zu möglichen Gefährdungen in Folge der Blockade geleistet werden. Nach ausführlicher Begründung seiner Zielstellung „eine klare Signalwirkung zur Verwerflichkeit von Blockaden“ auf der Stadtautobahn wegen der damit verbunden Gefahren für alle Beteiligten zu erreichen, stimmte Oberstaatsanwalt Jörg nach kurzer Unterbrechung der Verhandlung schließlich zu. Freilich verdoppelte der Staatsanwalt die Summe der Geldzahlung. So müssen die beiden Demonstranten jetzt 600 Euro bezahlen, an die Verkehrswacht. Vom Gericht wurde Zahlung über sechs Monate verteilt zugestanden.

Engagement und Courage der Demonstranten erbringt Annäherung

Das Verfahren gegen die zwei Studierenden ist eingestellt. Dies ist ein klarer Erfolg in der Zielstellung einerseits nicht auf dem Wege eines Strafbefehls klein bei zu geben. Anderserseits haben sie gewollt, dass ihr Anliegen im Kampf gegen Kürzung der Bildungsausgaben öffentlich Thema wurde – und sei es vor Gericht. Dabei wussten sie den AStA auf ihrer Seite, die sie begleitenden solidarischen KommilitonInnen haben nicht alle im Verhandlungssaal Platz finden können.  Die Beschuldigten machten ihre politischen Zielsetzungen unter Einsatz des Demonstrationsrechtes anschaulich. Staatsanwaltschaft und Gericht hatten sich damit auseinander zu setzen. Die Verteidigung konnte mit Erfolg das geringe öffentliche Interesse an derartiger Strafverfolgung und Kriminalisierung geltend machen. Dieser konsequente und mutige Weg kommt die beiden nunmehr nicht länger wegen Nötigung Strafbedrohten durchaus teuer zu stehen. Anstelle vom 30 Tagessätzen zu 10 Euro haben sie den doppelten Betrag aufzubringen.

Zahlreiche Studierende waren zugegen als gegen zwei Demonstranten der Vorwurf der Nötigung zunächst verhandelt und dann fallengelassen wurde, am 14. Februar vor dem Marburger Amtsgericht. Bedenklich muss die durchaus verständliche Bitte einer Zuhörerin stimmen, auf dem Foto keine erkennbaren Gesichter abzubilden. Solch Anliegen offenbart erhebliche Verunsicherung bei jungen Menschen, die nichts anderes machen als ihr gutes Recht zu wahren, und das vor Gericht. (Fotografien Hartwig Bambey)

Das Recht und auch die Inanspruchnahme von Grundrechten gibt es nicht ohne Einsatz und in diesem Fall leider nicht ohne Geldbuße. Das haben alle Beteiligten an diesem Morgen in Marburg erfahren. So äußert der bildungspolitische Sprecher des AStA, Jan Bewerweyk, sein Bedauern wegen der verhängten Geldbuße. „Wünschenswert und politsch korrekt konnte nur ein Freispruch sein“ lautet sein Kommentar. Dies wurde auch am Nachmittag in einer Kundgebung vor dem Hörsaalgebäude artikuliert, bei der zugleich die Probleme und Defizite der Hochschulfinanzierung erneut angeprangert wurden.

Recht zu bekommen kann teuer werden

Die Rechtsprechung in Marburg zu politischen Verhaltensweisen, bei denen zudem keine Gewalt gegen Personen ausgeübt wird, ist ein Stück vorwärts geschritten. Der Tatbestand der Nötigung muss als reichlich abstrakter Vorwurf angesehen werden, wenn die Justiuz nicht einmal von behaupteter Nötigung betroffene Personen aufzubieten hat. Anderorts gab und gibt es erst gar keine Verfahren bei vergleichbaren Demonstrationen. So bleibt dringend zu wünschen, dass seitens der Staatsanwaltschaft die weiteren noch anhängigen Verfahren eingestellt werden und jungen demokratisch gesinnten Studierenden eine Strafverfolgung erspart wird.

Zudem gibt es – auch für Polizei- und Justizanghörige – aktuellen Anlaß zum Nachdenken über ganz andere Entgleisungen in Gestalt der Fälle von gewaltbesessenem Vandalismus. Vielleicht und wahrscheinlich werden dabei (junge) Menschen zu Tätern, die in dieser Gesellschaft keinen Halt finden – und diesen über das unterfinanzierte und schlecht ausgestattete Bildungssystem nicht finden konnten.

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