Am 29. und 30. Januar 2025 Hochschulerkundung

25.12.2024 (pm/red) Schüler haben während der Hochschulerkundungstage Möglichkeiten, sich umfassend über das Studienangebot der Philipps-Universität zu informieren und ins Gespräch mit Lehrenden und Studierenden zu kommen. Am 29. und 30. Januar 2025 werden Informationsveranstaltungen zu …

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Viele Fragen von Ausschussmitgliedern

Nüchtern und sachlich, Schritt für Schritt, entlang des Berichtes schwarz auf weiß, verlief die erste Arbeitssitzung des Akteneinsichtausschusses am Mittwoch, 16. Februar 2011. (Foto Hartwig Bambey)

Marburg 17.2.2011 (yb) Nicht einmal zwei Stunden hat die erste Arbeitssitzung des Akteneinsichtaus-schusses gedauert und war durch konzentrierte Einlassungen aller Beteiligten geprägt. Diese Sitzung wurde von Stadtverordneter Gerlinde Schwebel geleitet und wurde von ihr mit einer kurzen Erklärung zu den der Sitzung vorauseilenden Presseberichten eröffnet. Schwebel artikulierte ihr Befremden zu derartigen vorgreifenden Veröffentlichungen und betonte ihr Verständnis der anstehenden Arbeiten. Der Ausschuss solle und wolle seine Informationen und Erkenntnisse aus Unterlagen und Akten eigenständig gewinnen. Zuallererst liege der vorläufige Bericht den Mitgliedern vor, den es zunächst zu erörtern gelte.

Fragen zu Organisation, Verwaltung, Technik

Teilnehmer der Sitzung, darunter Verwaltungsangehörige und Oberbürgermeister Vaupel.

Dank vorheriger Zustellung des vorläufigen Berichts an die Mitglieder waren die Inhalte gelesen und soweit allen bekannt. Wie der Verlauf der Sitzung zeigte, hatte nahzu jedes Mitglied Fragen zum Verständnis. Oft ging es dabei um Grundzüge von Verwaltungsorganisation und -arbeitsweise bis hin zur Zeichnungsberechtigung. Stadtverordnete sind keine Verwaltungsfachleute

Konzentrierte und nachdenkliche Gesichter bei Ausschussmitgliedern.

oder gar Computerspezialisten. Zur Beantwortung nahm Heinrich Fehlinger, seit Augst 2010 Leiter des städtischen Rechnungsprüfungsamtes, an der Sitzung teil. Fehlinger ist zugleich Verfasser des 31-seitigen vorläufigen Berichts und blieb keine Antwort schuldig. Dank seiner hohen Qualifikation auch zu Fragen der computergestützten Datenverwaltung konnte er zu weitergehendem Verständnis von Grundstrukturen verhelfen. So wurde dem Ausschuss die Konstruktion und Arbeitsweise in der vormaligen Beihilfeabteilung mit nur einem Mitarbeiter, dem inzwischen suspendierten Beamten, nachvollziehbar. Das reichte bis zur Seite 6 des Berichtes. Dann wurde die Sitzung einvernehmlich beendet. Vorher war vereinbart worden die kommenden Sitzungen per Tonband zu protokollieren. So wird es in einer Woche weitergehen mit der Erörtung des vorläufigen Berichts. Diesen zunächst einmal gemeinsam zu erörtern und sachlich nach zu vollziehen, fordert dem Ausschuss bereits einiges an Zeit und Einlassung ab. Das hat diese Sitzung gezeigt.

Zahlreiche und interessierte Zuhörer haben die Sitzung des Akteneinsichtausschusses verfolgt. Ohne Kenntnis des Berichtes war es für die Zuhörer informativ auf diesem Wege von Erläuterungen und Hintergründen Kenntnis zu erlangen. (Fotografien Hartwig Bambey)

Zunächst ein Bericht und wann Einsicht(en) aus Akten und Unterlagen?

Die Arbeit zeigt den Weg, auch für diesen Ausschuss, das ist womöglich ein wesentlicher Erkenntnisfortschritt mit Beginn der Arbeit der Stadtverordneten. Der Veruntreuungsfall ist gravierend und war getragen von erheblicher krimineller Energie. Die Aufklärung des Geschehens, des Schadens und der zu Grunde liegenden Strukturen stellt hohe Ansprüche. Den Bericht lesen und den Bericht und die beschriebenen Zusammenhänge darin zu verstehen ist nicht dasselbe. So muss und will der Ausschuss dran bleiben. Einsicht aus Leküre und Erörterung eines (Verwaltungs-)Berichtes. Das geht und das macht Sinn.  Doch ist der Ausschuss kein Lesekreis, soll und will sein ein Akteneinsichtausschuss. Bis dorthin ist es noch ein Stück des Weges. Einmal mehr zeigt sich die bekannte Tücke des Objektes. Dazu kommen die Mühen der Ebene. Die erste Sitzung war in jedem Fall produktiv, in Gänze sachlich, gut vorbereitet, gut geleitet und wurde gut, sogar bestens unterstützt, vom Verfasser des vorläufigen Berichts.

Bezüglich der Unterlagen, Akten, computer-basierten Daten und Datenbanken ist Vieles zu bedenken. Hier gibt es nur bedingten Zugang, sowieso innerhalb des Rathauses. Das gebietet der interne, vertrauliche Charakter der Vorgänge.

Zudem ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft mit denselben Unterlagen.
Dann braucht es viel Sachverstand und Know-How, um zu verstehen, zuordnen zu können und dann richtig zu interpretieren, was sich in alledem abbildet und verbirgt.

Man wird sehen. Man wird vor allem abwarten müssen. Weiter zuhören bei Sitzungen.

Dazu kann man selbst lesen. Das ist erhellend, bringt eine Menge Informationen. Alleine – es bleiben und kommen viele Fragen.

Eine Textfassung ist veröffentlicht

Im Internetportal der Stadt Marburg wurde eine Textfassung (ohne Namen oder andere datengeschützte Informationen) veröffentlicht. Damit können Interessenten selbst nachlesen. Das ist gut so. Der Bericht findet sich unter http://www.marburg.de/de/103425

Es reicht ein Mausklick oben und man ist an der Quelle. Der Text lässt sich per Internetzugang lesen. Bei Fragen hilft auch das Internet weiter. Vieles gibt es bei Wikipedia. Zusätzlich lassen sich Gesetzestexte, wie die Hessische Gemeindeordnung (HGO) oder das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im Internet finden und nachlesen.
Merken sie es schon? Das ist viel, wird richtig viel Arbeit. So ist das. Jedenfalls ist und bleibt es nicht einfach. Vereinfachern darf es nicht überlassen sein. Im Moment existiert lediglich ein vorläufiger Bericht.

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