Karlsruher Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte
Marburg 23.2.2011 (yb) In einem kürzlich ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe werden nach Klage vormaliger Landesbeschäftigter der früheren Universitätsklinik Marburg Arbeitnehmerrechte gestärkt. Das höchste deutsche Gericht hob zugleich vorhergehende Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit dazu auf. Die Redaktion wird dazu weiter berichten, verweist einstweilen auf die Begründung des Karlsruher Urteils und drei schriftliche Stellungnahmen. Alles findet sich oben in der Menüleiste als Einzelbeitrag und kann per Mausklick aufgerufen werden.