Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

Lesen Sie den gesamten Beitrag »
Kultur

Hessische Geschichten

Kassel

Hessen Kassel Heritage

Kunst

Home » Hessen

GRÜNE verlangen Auskunft zu Konsequenzen aus Urteil Unikliniken

Wiesbaden, Marburg (23.2.2011) Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen dringlichen Berichtsantrag zu den Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungs-gerichts zur Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg eingebracht. „Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) muss den Wissenschaftsausschuss umfänglich über die Konsequenzen aus dem Beschluss informieren. Das Gesetz wurde mit heißer Nadel gestrickt und unsere berechtigten Warnungen wurden von der damaligen CDU-Alleinregierung schlichtweg weggestimmt. Das hat sich jetzt gerächt“, so die Marburger Abgeordnete der GRÜNEN, Angela Dorn.

„Wir wollen von Frau Kühne-Hörmann wissen, welche unmittelbaren Konsequenzen sich aus dem Beschluss ergeben und wie sie einen verfassungskonformen Zustand herstellen wird. Werden die Bediensteten ein nachträgliches Widerspruchsrecht oder ein Rückkehrrecht erhalten? Welche zusätzlichen Kosten werden dem Land entstehen? Wir werden auch nachhaken, warum die Landesregierung im Jahr 2005 alle rechtliche Bedenken ignoriert hat“, so Angela Dorn.

Das Bundesverfassungsgericht sieht die Privatisierung der Universitätsklini-ken Gießen und Marburg teilweise als verfassungswidrig an, da den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses vom öffentlichen zum privaten Arbeitgeber zugestanden wurde. DIE GRÜNEN wiesen erneut darauf hin, dass sie im Jahr 2005 sowohl in der Debatte im Hessischen Landtag und in ihrem Antrag darauf aufmerksam gemacht hatten, dass die Art und Weise der Überleitung des Personals‚ womöglich gegen EU-Recht und Bundesrecht verstoßen könnte.

Contact Us