Ministerin Kühne-Hörmann zum Beschluss Bundesverfassungsgericht Privatisierung Unikliniken Gießen Marburg
Wiesbaden Marburg 23.2.2011 (pm/red) –„Das Land Hessen wird selbstverständlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachten. Das Land wird die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts im Einzelnen prüfen und bis zum 31. Dezember 2011 eine entsprechende Neuregelung treffen.“ Das hat die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann, zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erklärt. Der Erste Senat des Gerichts hatte zur Klage einer Krankenschwester der Universitätsklinik in Marburg entschieden, dass die in Paragraf 3 Absatz 1 Satz 1 und 3 des Gesetzes über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg im Jahr 2005 geregelte Überleitung vom Land auf das Klinikum nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar ist.
Gleichzeitig hob das Bundesverfassungsgericht anders lautende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2008 und des Hessischen Landesarbeitsgerichts von 2007 in dieser Sache auf und verwies sie an das Landesarbeitsgericht mit der Maßgabe zurück, das Verfahren bis zu einer Neuregelung auszusetzen.
Die Ministerin wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt habe, es sei „nicht zweifelhaft, dass der Landesgesetzgeber berechtigt war, die Universitätskliniken zu privatisieren“. Das Gericht habe nicht die Privatisierung als solche in Frage gestellt, sondern einen einzelnen Punkt im Rahmen der Überleitung der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter moniert, nämlich eine fehlende Möglichkeit für die Betroffenen, den Fortbestand ihrer arbeitsvertraglichen Bindungen zum Land geltend machen zu können, hob Kühne-Hörmann in ihrer Pressemitteilung hervor.