Vom Uni-Präsidium und der studentischen Selbstverwaltung
Marburg 8.2.2011 (pm/red) Der AStA Marburg zeigt sich empört über das „Verbot einer Veranstaltung des AStA-Referats für Homosexualität, Kultur und Wissenschaft“, wie in einer diesbezüglichen Presseinformation mitgeteilt wird. Bundestagsabgeordneter Volker Beck (Bündnis 90 / Die Grünen) sollte in einer Veranstaltung in der Aula der Alten Universität reden. Das Thema lautete Die Erweiterung des Gleichbehandlungsgebots im Grundgesetz. Die sei dem Uni-Präsidium „weder akademisch noch bedeutend genug“ gewesen, heißt es weiter. Der AStA (Allgemeine Studierendenausschuss) kritisiert jetzt die Willkürlichkeit dieser Entscheidung und möchte zukünftig eigenverantwortlich Veranstaltungen auch in der Aula der Alten Uni durchführen können.
Zum Hintergrund – ein Beschluss des Präsidiums zur Nutzung der Aula
Das Präsidium der Universität Marburg hat am 4. Mai 2010 einen Beschluss zur Nutzung der Aula der Alten Uni verfasst. Bis heute habe das Präsidium diesen Beschluss nicht veröffentlicht, monieren die studentischen Vertreter. Die Ablehnung der AStA-Veranstaltung sei somit schwer nachvollziehbar. Einer diesbezüglichen E-Mail an den AStA aus dem November 2010 zufolge, dürfen wohl nur noch »akademische Veranstaltungen« dort stattfinden, bei denen lediglich »das Präsidium, die Fachbereiche und universitäre Einrichtungen« als Veranstalter_innen auftreten dürfen. Des weiteren behalte sich das Präsidium vor, Veranstaltungen von „besonderer öffentlicher Bedeutung“ in der Aula der Alten Uni zu genehmigen.
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Folge des Beschlusses kein Nutzungsanspruch?
Da die verfasste Studierendenschaft – vertreten durch den AStA und die Fachschaftenkonferenz – nicht Teil der universitären, sondern der studentischen Selbstverwaltung ist, kann die Aula der Alten Uni gemäß diesen Formulierungen von diesen nicht genutzt werden. Sie können demnach nur die Aula der Alten Uni nutzen, wenn das Präsidium entscheidet, dass ihre Veranstaltung von „besonderer öffentlicher Bedeutung“ ist.
Dem Veranstaltungsthema wird »besondere öffentlicher Bedeutung« vom Präsidium abgesprochen. Zugleich behauptet das Präsidium die Veranstaltung nicht genehmigen zu können, weil die Veranstaltung nicht von allgemeinem öffentlichem Interesse, sondern eher von politischem Interesse sei.
Die Alte Aula ist Gegenstand des Interesses des AStA für Veranstaltungen und führte zu einer Auseinandersetzung mit dem Präsidium. (Foto Uni Marburg)
Position des AStA: Nutzung der Aula in Eigenveranwortung
Der AStA ist laut Hessischem Hochschulgesetz »eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts« und als solche Glied der Hochschule. Er ist ebenso Teil der Universität, wie Fachbereiche, Senat und Präsidium. Die Position des Präsidiums, übermittelt in einer E-Mail von Kanzler Friedhelm Nonne, zeige wie wenig ernst die verfasste Studierendenschaft und ihre politische Bildungsarbeit genommen werde, lautet die Schlußfolgerung des AStA.
Der AStA-Marburg fordert vom Präsidium, allen gewählten universitären und studentischen Interessenvertretungen die Nutzung der Aula der Alten Uni in Eigenverantwortung zu gestatten. Zu den studentischen Interessenvertretungen zählt der AStA zugleich das Studierendenparlament, die Fachschaftenkonferenz und eben den Allgemeine Studierendenausschuss selbst.