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UKGM – Landesregierung in Verpflichtung Kündigungen bei Rückkehrwunsch zum Land auszuschließen

Wiesbaden, Marburg 6.3.2011 (pm/red) Angela Dorn fordert umfängliche Auskunft über die Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Privatisierung der Unikliniken Gießen-Marburg (UKGM). Die  Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) aufgefordert „endlich umfänglich Auskunft“ über die Konsequenzen aus dem Beschluss des  Bundesverfassungsgerichts zu geben.

Neben den Detailfragen müsse die Landesregierung die zentrale Frage beantworten, ob sie betriebsbedingte Kündigungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschliesse. Dies bezieht sich auf Beschäftigte, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und zum Land zurückkehrten wollen. Es herrsche große Verunsicherung vor Ort, wird von Dorn vorgetragen. Ministerin Kühne-Hörmann sei in der Pflicht, endlich klar Stellung zu beziehen und den Spekulationen ein Ende zu setzen, artikuliert die Marburger Abgeordnete.

Privatisierung mit heißer Nadel ohne Blick auf Belange der Beschäftigten

„Das Gesetz wurde mit heißer Nadel gestrickt und alle berechtigten Warnungen wurden von der damaligen CDU-Alleinregierung schlichtweg weggestimmt. Wir GRÜNE haben bereits im Jahr 2005 darauf aufmerksam gemacht, dass die Art und Weise der Überleitung des Personals womöglich gegen EU-Recht und Bundesrecht verstoßen könnte. Die CDU wollte Pionier sein bei der Privatisierung eines Uniklinikums. Sie wollte ihren vermeintlichen Leuchtturm gegen alle Warnungen und Kritik so schnell wie möglich zum Leuchten bringen und hat dabei ihre Verantwortung gegenüber den Beschäftigten massiv vernachlässigt. Das hat sich jetzt gerächt“, erläutert Angela Dorn.

„Die Wissenschaftsministerin weint Krokodilstränen, wenn sie beteuert, es sei doch alles mit bestem Wissen und Gewissen gemacht worden und einzig die Rechtslage sei diffizil. Kühne-Hörmanns Amtsvorgänger Udo Corts sagte damals in der Debatte „wir gehen den korrekten Weg, damit wir nachher nicht verklagt werden können.“

Landesregierung in Verantwortung zu ehemaligen Mitarbeitern

„Die Landesregierung hat die moralische Verpflichtung, ihr damaliges politisches Versprechen zu erneuern. Sie darf keine Drohungen von betriebsbedingten Kündigungen aussprechen für die, die ihr Recht auf Widerspruch jetzt wahrnehmen wollen“ appelliert Angela Dorn. Die Landesregierung sei verantwortlich dafür, dass ihr Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Den Beschäftigen sei nicht anzulasten, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erst nach 2010, damit nach Ablauf der Frist, gekommen ist. Die Landesregierung müsse Verantwortung für ihre ehemaligen Landesbediensteten übernehmen und ihnen jetzt klar signalisieren, was sie nach einem Widerspruch erwarten werde.

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