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Akteneinsichtausschuss: „Einsichten werden erst durch die Zusammenstellung möglich“

Mitglied des Ausschuss beim Aktenstudium (Foto und Bearbeitung Hartwig Bambey)

Marburg 11.3.2011 (yb) Am 9. März hat eine weitere, diesmal zweieinhalbstündige Sitzung des Gremiums zur politisch-begleitenden Aufklärung des Veruntreuungsgeschehens in Marburg stattgefunden. Die überwiegende Zeit der Zusammenkunft wurde für Abklärungen und Festlegungen zur weiteren Arbeit in Anspruch genommen. Die kommende Sitzung wird bereits am Dienstag, 15. März, ab 17.00 Uhr stattfinden. Als Fachmann und externer Berater wird Dr. Piendl, Mitarbeiter beim Hessischen Datenschutzbeauftragten in Wiesbaden, teilnehmen. Der Datenschutzexperte soll zunächst in einer Stellungnahme sein eigene Einschätzung vortragen. Anschließend haben die Auschussmitglieder Gelegenheit dem externen Fachmann Fragen zu stellen. Auch diese Sitzung wird öffentlich sein. Lediglich im Bedarfsfall würde ein zweiter Sitzungsteil nichtöffentlich stattfinden. Eine Woche später, am 22. März, findet dann eine weitere Sitzung statt.

Ausschussmehrheit für Sondersitzung Stadtparlament kurz nach der Kommunalwahl am 27. März

Der Ausschuss erörterte die Einberufung einer Sondersitzung der Stadtverordneten. Zu diesem Begehren von verschiedenen Stadtverordneten wurde nach Diskussion ein Mehrheitsbeschluss herbeigeführt. Gegen die Stimmen der CDU-Mitglieder im Ausschuss wurde ein Termin kurz nach der Kommunalwahl festgelegt. Eine Sondersitzung soll demnach zwischen 28. und 31. März stattfinden, um noch innerhalb der laufenden Wahlperiode terminiert zu sein. Nach dem 31. März haben die jetzigen Stadtverordneten (und Ausschussmitglieder) kein Mandat mehr.

Erörterung des vorläufigen Berichtes in der letzten Ausschusssitzung am 9. März

Bis dahin soll ein Abschlussbericht erarbeitet werden, der zum Gegenstand der Tagesordnung der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung werden kann. Ob es nur einen Abschlussbericht geben wird, oder ob eine oder mehrere Fraktionen (Minderheiten-)Voten ebenfalls als Bericht(e) vorlegen werden, wird die nächste Zeit zeigen. Freilich ist es keinesfalls abwegig solches für möglich zu halten.

Jedenfalls hat die Ausschussmehrheit einen Termin für eine Sondersitzung festgelegt, zugleich zu einem denkbar späten Zeitpunkt. Damit würde ein Maximum an Arbeitszeit für den Ausschuss verbleiben. Zugleich würde dieser Termin nach der Kommunalwahl liegen.

CDU will Sondersitzung vor der Kommunalwahl

Jedoch erwägen die CDU-Mitgliederr im Ausschuss selbst eine Sondersitzung des Stadtparlaments einzuberufen. Nach Hessischer Gemeindeordnung (HGO) würden die Unterschriften der CDU-Stadtverordneten ausreichen, um alleine eine Sondersitzung verbindlich initiieren zu können. Interesse der CDU ist es die Sondersitzung vor den Kommunalwahlen am 27. März stattfinden zu lassen.

Die Abgeordneten der CDU-Fraktion versuchen eigene Wege und wollen eine Sondersitzung vor der Wahl.

So wird sich in den nächsten Tagen zeigen, ob die CDU diesen Weg beschreitet. Eine Stadtverordnetensitzung vor der Kommunalwahl, ohne sonderliches Interesse an bestmöglichem Abschluss der Ausschussarbeit – welches nun einmal gebührende Zeit erfordert, korrespondiert mit dem Verhalten insbesondere von CDU-Fraktionsvorsitzendem Philipp Stompfe. Dieser hatte bereits mehrfach politische Forderungen artikuliert und sich dabei wenig oder gar nicht um den tatsächlichen Stand der Ausschussarbeit, und damit um die dort gewonnenen Erkenntnisse, gekümmert.

Die Kommunalwahl sorgt für allerhand Phänomene

Auch wenn die Arbeit im Akteneinsichtausschuss, wesentlich dank souveräner Leitung der Vorsitzenden Gerlinde Schwebel (FDP), sich durch große Sachlichkeit auszeichnet, lässt sich die kurz bevorstehende Kommualwahl nicht aus dem Gesamtgeschehen heraushalten. Dies kann letztlich nicht überraschen und wäre im Grunde auch nicht wünschenswert. Zugleich unterscheiden sich die Gebaren der Auschussmitglieder signifikant.

Der Stadtverordnetensitzungssaal konnte samt der dortigen Möglichkeiten für die letzte Sitzung wieder genutzt werden.

Das musste auch Heinrich Fehlinger, der Leiter des städtischen Rechnungsprüfungsamts, feststellen. Seit vergangener Woche besteht für Ausschussmitglieder die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme. Davon machen Abgeordnete Gebrauch, sehen zugleich kein Problem darin eine schriftliche Erklärung zu diesbezüglicher besonderer Vertraulichkeit zu unterschreiben. Bei der Aktenlektüre steht Fehlinger für gewünschte Auskünfte zur Verfügung.

Anders ist es alleine mit den CDU-Ausschussmitgliedern. Mehrere von ihnen sind vor einigen Tagen gemeinsam in der Amtsstube erschienen, um ebenfalls Akteneinsicht zu nehmen. Sie weigerten sich jedoch die von ihnen geforderte Unterschrift unter die Vertraulichkeitserklärung zu geben. Darauf belehrte der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes über die Vertraulichkeit der Unterlagen und ließ sich von ihnen mündlich versichern, dass sie entsprechenden Umgang wahren werden. Von dieser mündlicen Verpflichtung fertigte der Beamte eine schriftliche Aktennotiz. Dann konnten die Abgeordneten Einblick nehmen, wie Fehlinger in der Ausschusssitzung dem Plenum berichtete.

Weiterarbeit mit dem vorläufigen Bericht

Für eine gute Stunde beschäftigten sich die Ausschussmitglieder dann erneut mit dem vorläufigen Bericht von Heinrich Fehlinger. Dem Verfasser wurden erneut viele Verständnisfragen gestellt, die er in gewohnt souveräner und sachlicher Art und Weise beantwortete. So ist der Ausschuss um einige Seiten weiter gekommen, ohne freilich diesen Bericht als Ganzes absolviert zu haben.

Zum Schluß ein wesentlicher Gedanke von Gerlinde Schwebel

Zum Ende der Sitzung kam von Gerlinde Schwebel eine Einschätzung zur Erkenntniss im Rahmen ihrer eigenen Auschussarbeit. Sie hatte zuvor die Gelegenheit zur Lektüre der Akte(n) in der Stadtverwaltung genutzt. In der Folge davon sei ihr klar geworden, erläuterte Schwebel, dass ihre heutigen Erkenntnisse nicht alleine nach allem Geschehenen gewachsen seien.

„Bestimmte Einsichten werden erst durch die Zusammenstellung möglich“ sagte Schwebel. „Ich meine damit, wie in dieser Akte ganz verschiedene Unterlagen zusammengetragen und zusammengestellt worden sind.“ Damit wollte Schwebel auf die relative Bedeutung von Erkenntnissen im Nachhinein verweisen. Vor allem wollte sie zum Ausdruck bringen, dass die systematisch und mit Bedacht zusammengestellte Akte es leicht mache und geradezu nahelege Sachverhalte zu verstehen. Ganz anders würde sich, das wollte Schwebel vergenwärtigen, es sich wohl darstellen, wenn jemand mit den verstreuten Unterlagen und Bausteinen konfrontiert worden wäre.

Der Sitzungssaal der Stadtverordneten wird in Kürze für Aufgaben der Kommunalwahl umgerüstet und ausgestattet. Danach kann er nicht mehr für Ausschusssitzungen genutzt werden. Derzeit befindet sich bereits ein Briefwahlbüro im Erdgeschoß des Rathauses. (Alle Fotografien Hartwig Bambey)

In den nächsten Tagen wird sich klären, wann es eine Sondersitzung der Stadtverordneten geben wird. Im Fall gesonderter Beantragung hätte womöglich Stadtverordnetenvorsteher Heinrich Löwer einem vorschriftsgemässen Antrag der CDU zu folgen, der eine Sitzung vor dem 27. März anstrebt. Man wird sehen – und manche werden einfach weiterarbeiten. In den Akten.

 

 

 

 

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