Offener Brief an Regierungspräsidenten von der Bürgerinitiative Stadtautobahn
Marburg 15.3.2011 (red) Bei der letzten Zusammenkunft haben die Aktiven der Bürgerinitiative Stadtautobahn sich mit der weiteren Arbeit beschäftigt. Im Rückblick wurde die Podiumsdiskussion mit den sechs Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl als Erfolg im Sinne der Anliegen der Bürgerinitiative eingeschätzt. So sei es gelungen die unterschiedlichen Positionen der verschiedenen OB-Kandidaten einer größeren Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Als Folgemaßnahme ist jetzt dem Regierungspräsidenten in Gießen ein Offener Brief zugestellt worden. Darin werden die Positionen der Bürgerinitiative zu den Problemen insbesondere hinsichtlich der Lärmbelastung durch die Stadtautobahn benannt. Als zentrale Forderung übermittelt die Initiative Regierungspräsident Lars Witteck ihre Forderung nach Einführung einer Tempobegrenzung. Nachstehend wird der Offene Brief wörtlich wiedergegeben:
Bürgerinitiative B 3a Stadtautobahn
Dr. Ulrich Wagner, Spiegelslustweg 28, 35039 Marburg, den 1. März 2011
An den Regierungspräsidenten
Postfach 100851
35338 Gießen
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Dr. Witteck,
auf Grund der Podiumsdiskussion vom 25.1.2011 mit den Marburger OB Kandidaten und Ihrem Vertreter Dr. Laux zum Thema „Geschwindigkeitsreduktion auf der Stadtautobahn B3a in Marburg“ sehen wir uns in der Berechtigung unserer Beanstandungen und Forderungen nachhaltig bestätigt, die wie folgt lauten:
Die Stadtautobahn verursacht durch Lärm- und Abgasemissionen eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität und Gesundheit aller im Lahntal lebenden Anwohner/innen, zerstört die Lahnauen als innerstädtisches Erholungsgebiet und Frischluftschneise und ist infolge einer Aneinanderreihung von Industrie- und Gewerbegebieten längs der B3a dabei, Infrastruktur und Entwicklung der Stadt Marburg nachhaltig negativ zu verändern.
Die Podiumsdiskussion hat beeindruckend gezeigt, dass im B3a Bereich bisher überhaupt keine Emissionsmessungen und bezüglich Lärmschutz letztmals 2005 lediglich theoretische Lärmberechnungen vorgenommen worden sind, die dabei zugrunde gelegte theoretische Geschwindigkeit der KfZe praktisch nicht kontrolliert wird und deshalb alle theoretischen Bewertungen nicht den tatsächlichen Gegebenheit vor Ort entsprechen. Die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt.d.9.Senats, Az. 9 C 2/06, Fundstelle Juris) macht demgegenüber deutlich, wie sorgfältig eine konkrete Einzelfallprüfung auszusehen und dass Ihre Behörde dabei sehr wohl Auslegungsspielraum hat. Im Übrigen verwundert, wie die von der Bundesregierung und der EU international vehement geforderten CO2 Reduzierungen erreicht werden sollen, wenn hessenweit – wie in Marburg – Geschwindigkeitsreduzierungen rigoros abgelehnt werden, obwohl alleine durch Tempo 80 im fraglichen B3a Bereich bei 40000 KfZen pro Tag 2400 Ltr. Sprit sowie entsprechender CO2 Ausstoß und viel Geld gespart werden könnten, zumal diese Temporeduzierung einen Zeitverlust von nur 1 bis max. 2 Minuten bringen würde.
Zu beanstanden ist auch, dass 2010 nicht noch vor dem B3a Anschluss Süd die ursprünglich anstehende Verkehrszählung durchgeführt worden ist. Das von Ihnen empfohlene Abwarten auf Zählungen in 2011 führt u.E. zu unzumutbaren Verzögerungen von offensichtlich anstehenden Schutzmaßnahmen.
Angesichts all dieser o.g. Umstände fordern wir im Einklang mit der Stadtverordnetenversammlung und den OB Kandidaten (lediglich die FDP und der Vertreter Ihrer Partei, der CDU, sind wenig überzeugend anderer Meinung) im Rahmen eines gem. $ 45 Abs. 1 Ziff. 3. u. 6 StVO n.F. zulässigen Verkehrsversuches
- die sofortige Temporeduzierung auf 80 kmh für Personenkfz und 60 kmh für LKW (gegebenenfalls auf einheitlich 70 kmh),
- die Durchführung von wirksamen Kontrollen der Geschwindigkeit
- sowie das Aufstellen von Lärm- und Emissionsmessgeräten.
Unsere Einladung an Sie, sich persönlich vor Ort ein Bild von den Zuständen zu machen, halten wir ausdrücklich aufrecht.
In Erwartung einer positiven Antwort mit freundlichen Grüßen
Dr. A.M. Jäger-Gogoll, Richter a.D. H. Kleinhenz, Prof. Dr. U. Wagner