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Aufklärung zum Datenschutz und schriftlicher Bericht

Zur Ausschusssitzung im Sitzungsraum waren einige Zuhörer gekommen. (Foto Hartwig Bambey)

Marburg 17.3.2011 (yb) Die Sitzung vom Akteneinsichtausschuss am Dienstagabend hat erneut im Sitzungsraum Hohe Kante, diesmal mit deutlich weniger Zuhörern, stattgefunden. Im Zentrum der Zusammenkunft stand das Thema Datenschutz. Dazu war als externer Experte Dr. Robert Piendl, Mitarbeiter beim Hessischen Datenschutzbeauftragten in Wiesbaden, nach Marburg gekommen. Die womöglich letzte Sitzung soll am Dienstag, 22. März stattfinden. Dafür sei inzwischen der Entwurf für einen schriftlichen Bericht in Arbeit, berichtete Ausschussvorsitzende Gerlinde Schwebel. Dieser Berichtsentwurf geht noch in dieser Woche an die Ausschussmitglieder und kann damit am 22. März erörtert, ergänzt und verabschiedet werden. Am Montagabend hatte der Ältestenrat entgegen einem CDU-Antrag entschieden, dass es bei der Sondersitzung des Stadtparlaments terminlich zwischen 28. und 31. März bleiben soll. Nach diesen Festlegungen erhielten Ausschussmitglieder und Öffentlichkeit Gelegenheit zu einer Lektion von Robert Piendl in Sachen Datenschutz und dessen Relevanz in der Veruntreuungsangelegenheit.

Datenschutz will den Bürger vor dem Staat schützen

In offenem Vortrag erläuterte der Mann aus Wiesbaden Grundbestimmungen und Tenor zum Datenschutz. „Es geht doch darum die Bürger und deren persönlichen Daten und Belange vor dem Staat zu schützen“ sagte Piendl. Keinesfalls könne Datenschutz für in öffentlichem Auftrag in einer Verwaltung tätige Personen, gemeint war damit der suspendierte städtische Beamte Erwin A., geltend gemacht werden. Ausschussmitglieder nutzten die Gelegenheit für viele Fragen, die beantwortet wurden und offenbarten, dass das Veruntreuungsgeschehen objektiv nicht schlechterdings Erfordernissen des Datenschutzes zugeschrieben werden kann.

Vor Kopf am Tisch: Ausschussvorsitzende Gerlinde Schwebel, Datenschutzexperte Robert Piendl aus Wiesbaden und Heinrich Fehlinger, Leiter des rechnungsprüfungsamtes der Stadt Marburg. (Foto Hartwig Bambey)

Im Marburger Rathaus grobes Missverständnis zum Datenschutz

Dabei wurde auch offenbar, dass die mit vermeintlicher datenschutzrechtlicher Begründung verhinderte Prüfung in der Beihilfestelle in den neunziger Jahren diesbezüglich zu Unrecht vom leitenden Verwaltungsbeamten vereitelt worden ist. Die Anwesenden vernahmen es schweigend und schließlich wurde die Sitzung nichtöffentlich fortgesetzt.

So wird die kommende Sitzung zu erweisen haben, welche politischen Interessen auf den Bericht prallen, ob es den Willen zu einem gemeinsamen Bericht gibt, oder ob grundständig ein Minderheitenbericht betrieben wird. Bis dahin haben Georg Fülberth und Gerlinde Schwebel als Ausschussvorsitzende in der Entwurfsphase noch einiges zu tun. Offenbar sind nunmehr Fragen zur Verantwortlichkeit leitender Verwaltungsbeamter im Rathaus in der Vergangenheit. Darüber wird wohl der Bericht des Akteneinsichtausschuss Aussagen und Einschätzungen, womöglich Empfehlungen, zu geben haben.

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