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Kasuistik, Rhetorik und interfraktionelle Formulierungssuche

Die vorletzte Sitzung des Akteneinsichtausschuss hat im Schulungsraum der Feuerwehr stattgefunden. (Foto Hartwig Bambey)

Marburg 23.3.2011 (yb) Die gestrige Sitzung des Akteneinsichtausschuss im Schulungsraum der Feuerwehr zur Veruntreuung von 1,65 Millionen Euro in der Beihilfestelle dauerte drei Stunden und verlangte viel Geduld und Einlassung. Zunächst wurden ausgiebig Formalitäten und Regularien erörtert. Es gab Geschäftsordnungsanträge, Abstimmungen und Aussprache zur Festlegung der weiteren Arbeit – und das kurz vor Ultimo. In präzise acht Tagen erlischt das Mandat dieser Stadtverordneten und die dann gelaufene Kommunalwahl wird neue Sichtweisen und zukünftige Arbeit in das Gesichtsfeld rücken.
So wurde ernsthaft die Frage aufgeworfen, ob der erst noch zu erarbeitende Bericht vom Akteneinsichtausschuss Abschlussbericht genannt werden solle.

„Da wird die nächste Stadtverordnetenversammlung noch mal einsteigen müssen“ war aus dem Mund von Roger Pfalz (CDU) zu vernehmen. Wäre eine Strichliste über die Zahl der Redebeiträge und Zwischenbemerkungen geführt worden, hätte Pfalz mit klarem Abstand vorne gelegen. Georg Fülberth wollte dieser Ausschusssitzung eine erneute Lesestunde des vorläufigen Berichts von Heinrich Fehlinger ersparen und stellte dazu einen Antrag. Vergebens, die Mehrheit wollte ein weiteres Mal erörtern und exegieren.

Ehemaliger Verwaltungsbeamter erwirkt Textstreichung im vorläufigen Bericht

Ein neues Faktum rechtlicher Eigenart haben die Ausschussmitglieder zur Kenntnis nehmen müssen. Ein ehemaliger leitender Verwaltungsmitarbeiter der Stadt Marburg hat anwaltlich intervenieren lassen, um ihn belastende Aussagen aus dem vorläufigen Bericht getilgt zu bekommen. Dabei geht es um den nunmehr wegen widersprechender Aussagen nicht mehr zu beweisenden Umstand, dass eine Rechnungsprüfung in der Beihilfestelle in den Jahren 1996/97 verhindert worden sei. Der Vollzug diesbezüglicher Tilgung aus dem veröffentlichten Bericht wurde dem Ausschuss mitgeteilt.

Dazu wurden den Ausschussmitgliedern zwei Anwaltsschreiben ausgehändigt. Zugleich offenbarte sich hier, dass dieser Ausschuss nur ein Akteneinsichtausschuss ist. Das operative Geschehen findet nun einmal im Rathaus statt, hier in Gestalt der Vollzugsmeldung der Streichung einer Textstelle. Fragen, Erklärungen und Statements änderten nichts daran, dass der Ausschuss auf die Aktenlage bis 11. Januar 2011 verwiesen ist.

In letzter Minute und Sitzung soll ein Abschlussbericht erstellt werden

Gegen Ende langatmiger Erörterung des vorläufigen Berichts kam der Ausschuss schließlich dazu die Entwurfsformuliereungen der Ausschussvorsitzenden Fülberth und Schwebel zu erörtern. Satz für Satz miteinander abwägend, zwischen Ausschussmitgliedern unbenommen ihrer Parteizugehörigkeiten, wurden Streichungen vorgenommen, Zusätze formuliert. Schließlich ist es gelungen die objektive Benennung der Fakten weitgehend abzuschließen. So bleibt am 29. März es der letzten Sitzung des Gremiums überlassen diesen Bericht mit Bewertung und Schlussfolgerungen zu komplettieren. Dazu sollen vorher, spätetens am Vortag per Mailversand, schriftliche Vorschläge allen zugänglich gemacht werden.

Konnte die Formulierungsarbeit im Schlussteil der Sitzung geradezu seminarhaft beflissen anmuten, wird abzuwarten bleiben, welche Intentionen und Interessen weiter verfolgt werden. Will der Ausschuss den Gegenstand seiner Existenz ernst nehmen, die eigene Arbeit achten und dem Parlament eine Grundlage geben, wird er einen (handwerklich) ordentlichen Bericht vorlegen müssen. Darin könnten differerierende Voten artikuliert sein.

Ergebnisse werden zählen – weniger die Redebeiträge am 31. März

Womöglich sind welche schon dabei ihre Redebeiträge für die Sondersitzung des Stadtparlament am 31. März vorzubereiten und wähnen dort die Chance für einen großen Showdown oder persönliche Profilierung. In der Sache hat der Ausschuss erst Ergebnisse abzuliefern. Dass es solche geben kann und wird, war den Beiträgen solcher Stadtverordneter zu entnehmen, die selbst Akten gewälzt und ausgewertet haben. Der Umstand anwaltlicher Aktivitäten belegt Problemzonen in der Verwaltung. Die Öffentlichkeit wartet auf klare Aussagen und Klärung mit Fakten und Konsequenzen, oder jedenfalls diesbezüglichen Vorschlägen. Dass es deftige Probleme gab, ist längst bekannt.

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