Im Uniklinikum soll Betriebsvereinbarung Kündigungen vermeiden
Marburg 25.3.2011 (yb) Nach vorausgegangener Vorstellung im Rahmen einer Betriebsversammlung erläuterte Betriebsratsvorsitzende Bettina Böttcher die Gründzüge einer aktuellen Betriebsvereinbarung mit der Klinikleitung. „Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, dass betriebsbedingte Kündigungen in jedem Fall vermieden werden“ sagte Böttcher. Mitarbeiter des Klinikums haben sich in den letzten Monaten mit der Vorgabe der Geschäftsleitung konfrontiert gesehen 250 Stellen abbauen zu wollen. Nach vollzogenem Umzug auf die Lahnberge in den dritten Bauabschnitt will Betreiber Rhön Klinikum AG in Arbeitsfeldern außerhalb des Pflegedienstes angeblich überflüssig gewordene Jobs kappen. Die Betriebsratsvorsitzende verlieh ihrer Hoffnung Ausdruck, dass es nunmehr nicht zu Entlassungen kommen werde.
Dass es der Geschäftsleitung ernst ist mit Arbeitsplatzabbau, mussten vor einigen Wochen die 12 Fahrer des bisherigen Fahrdienstes in drastischer Weise zur Kenntnis nehmen. Ihnen wurde die Arbeit entzogen, zugleich wurden Taxiunternehmen mit Fahrten beauftragt. Die Fahrer mussten ihre Fahrzeuge stillegen und sitzen seitem untätig rum. Dies hat den Druck auf die Verhandlungen verstärkt.
Abgestufte Massnahmen zur finanziellen Abfederung
Böttcher zeigte sich mit den Ergebnissen der Betriebsvereinbarung leidlich zufrieden. In Abstufungen und mit finanzieller Ausstattung aus dem Sozialfond werden vorzeitiger Ruhestand entschädigt, Teilzeitstellen gefördert, sind Weiterbildungen möglich und gibt es Abfindungen bei Aufgabe des Arbeitsplatzes. Überschlägig erwartet betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest eine Abmilderung finanzieller Folgen des Arbeitsplatzabbaus beim Rhönklinikum in dieser achten ergänzenden Betriebsvereinbarung:
- Wer in vorzeitigen Ruhestand geht, erhält Ausgleichszahlungen, die eine Rentenminderung für 20 Jahre kompensieren
- Wer sich als jüngere(r) Mitarbeiter(in) für Fortbildung, z.B. für einen Pflegeberuf, interessiert, hat Anspruch auf Berücksichtigung in einem Auswahlverfahren und kann Förderung in Anspruch nehmen
- Wer einen Wechsel in die UKGM Servicegesellschaft mit zugleich schlechterer Bezahlung vollzieht, erhält dafür einen teilweisen finanziellen Ausgleich. Dafür können maximal 15.000 Euro zur Auszahlung kommen
- Wer auf eine Teilzeitstelle wechselt, erhält eine fünfjährige Entschädigung, die im ersten Jahr 60 Pr0zent ausgleicht, dann jährlich um 10 Prozent absinkt
Bettina Böttcher zeigte sich mit ihren Kollgen vom Betriebsrat nicht unbedingt hochzufrieden. „Wir haben versucht das Machbare rauszuholen. Priorität hat dabei die Arbeitsplatzsicherung“ sagte die Betriebsratsvorsitzende. Auf jeden Fall werde der Betriebsrat zu der Umsetzung dieser Betriebsvereinbarung ein begleitendes Monitoring machen „also genau hinsehen, was daraus wird.“
Alle Maßnahmen dieser Betriebsverenbarung gelten unbeschadet der Wirkungen und kommender Regelungen des Urteils vom Bundesverassungsgerichts vom 25. Januar 2011, womit das Land Hessen verpflichtet wurde bezüglich der Mitarbeiterrechte deutlich nachzubessern.