Tempolimit und Lärmbelastung Stadtautobahn Marburg – Auseinandersetzung mit dem Regierungspräsidenten
Marburg 8.4.2011 (red) Nach einer Podiumsdiskussion der Bürgerinitiative Stadtautobahn mit den Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl am 25. Januar 2011, an der Dr. Laux vom Regierungspräsidium an der Stelle des terminlich verhinderten Regierungspräsident Lars Witteck teilgenommen hat, ist von der Bürgerinitiative ein Offener Brief an den Regierungspräsidenten (RP) gesendet worden. Auf den Offenen Brief vom 1. März 2011 der Bürgerinitiative hat der Regierungspräsident geantwortet. das Marburger. dokumentiert nachstehend diesen Antwortbrief des RP. Von der Bürgerinitiative wurde eine kurzfristige Stellungnahme dazu übermittelt. Die Stellungnahme wird im Anschluss wiedergegeben.
Am 15.3.2011 ist der Offene Brief der Bürgerinitative in das Marburger. veröffentlicht worden.
Bürgerinitiative Stadtautobahn
Kurz-Stellungnahme am 7. April zum Brief des Regierungspräsidenten vom 21. 3. 2011
Dieser Brief kann seitens der Bürgerinitiative Stadtautobahn nicht einfach unkommentiert bleiben, obwohl er angesichts seines – heutzutage für viele Politikeräußerungen schon zur Gewohnheit gewordenen – nichts sagenden Inhaltes eigentlich keinen Kommentar verdient.
1. Lärm kann nicht nur zur Einschränkung der Lebensqualität führen, sondern er tut dies in Marburg unbestreitbar UND – wie zahllose neue Untersuchungen beweisen – LÄRM MACHT KRANK !!! Er verursacht/beeinflusst negativst/verstärkt unter anderem
- Schlafstörungen
- den Blutdruck
- Allergien
- Krebs
2. Die Bürgerinitiative Stadtautobahn hat sich zu keinem Zeitpunkt und in keinem Schreiben, Aufruf oder ähnlichem gegen Gewerbegebiete und/oder die Stadtautobahn (B3a)als wichtigen Verkehrsweg geäußert, sondern als ersten Schritt gegen die von der Stadtautobahn unbestreitbar tatsächlich ausgehenden erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität im gesamten Marburger Stadtgebiet einschließlich der als Erholungsgebiet gedachten Lahnauen in Übereinstimmung mit Entschließungen des Stadtparlamentes eine erneute, sofortige versuchsweise Einführung eines Tempolimits von 80 km/h für PKWs und 60 km/h für LKWs (gegebenenfalls auch einheitlich 70 km/h für alle Kraftfahrzeug) gefordert und hält diese Forderung aufrecht.
3. Bei Planung, Bau und der wohl 1975 erfolgten Inbetriebnahme der B3a war sämtlichen Entscheidungsträgern gerade nicht klar, welche Steigerungen des Verkehrs kommen würden.
- 1975 nutzen im Schnitt in 24 Stunden etwa 13.000 Kraftfahrzeuge die B3a.
- 2005 waren es schon fast 42.000 Kraftfahrzeuge – mehr als das Dreifache gegenüber 1975!
Für 2010 wurde laut Regierungspräsidumssprecher Dr. Laux bei der Podiumsdiskussion am 25. Januar 2011 die für das Jahr 2010 anstehende Zählung auf 2011 verschoben. Begründung – um eventuell vermehrten Verkehr durch den Südanschluss mit einbeziehen zu können. Mit einer weiteren erheblichen Steigerungen dürfte zu rechnen sein, erst recht, wenn weitere Anschlüsse im Norden realisiert werden. Aber für den RP ist dies kein Anlass, Verbesserungen des Lärmschutzes für Marburg konkret zu überdenken. Vielmehr wird der fließende Verkehr als das Maß aller Dinge wiederholt, die neuen Entwicklungen und Gefahren, inklusive vermehrten CO 2 Ausstoßen werden schlicht ignoriert.
4. Anlässlich des nun schon Jahre zurückliegenden letzten Versuches, das Tempolimit von 80 km/h zu erproben, stieg die Unfallhäufigkeit von 10 auf 22. Dies wurde damals wie heute als Argument gegen das 80 km/h Tempolimit gewertet. Welche Logik? Verkehrsteilnehmer halten sich nicht an Verkehrsregelungen, also gibt man diese auf. Dafür leiden unendliche viele Marburger und die Umwelt. Hallelujah!
Welchen Erfolg konsequente – hier letzt endlich dauerhafte – Tempokontrollen und Ahndung der Verstöße bringen, zeigt in Hessen der Elzer Berg bei Limburg. Wer natürlich freie Fahr für freie Bürger fordert und Kontrollen, also Forderungen nach gesetzestreuem Verhalten für Schikane hält, der wird und will an den Mißständen nichts ändern.
Die Pressesprecher der Bürgerinitiative Stadtautobahn
Dr. A.M. Jäger-Gogoll, Richter a.D. H. Kleinhenz, Prof. Dr. U. Wagner