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Wettbewerb Jugend malt 2011 zu „Wohnen auf Zeit – mobile Architektur“

Wiesbaden, Marburg 9.4.2011 (pm/red) Wohnen auf Zeit – mobile Architektur lautet in diesem Jahr heißt das Thema des Wettbewerbs Jugend malt . Zum 10. Mal findet dieser Wettbewerb für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 16 Jahren aus ganz Hessen inzwischen statt, den Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann ausschreibt. Der Wettbewerb wird organisiert von der Kinder-Akademie Fulda in Kooperation mit der Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. 

„Ein schönes Zuhause – egal, ob in einer Wohnung oder in einem Haus – ist für Menschen wichtig. Manchmal begeben sie sich aber auch auf Reisen, sind ,mobil’ unterwegs und wohnen sozusagen ,auf Zeit’ in anderen Behausungen wie zum Beispiel in Zelten, Hütten oder Hotels. Ferner gibt es Baumhäuser, Strandhäuser, ,fliegende’ oder ,schwimmende’ Häuser. Von Tieren kennt man Behausungen wie Nester, Erd- und Baumhöhlen, Beutel und Sassen. Auch sie sind in der Regel nicht ,für die Ewigkeit’ gemacht“, sagt die Ministerin zum Wettbewerbsmotto.

Bewertung der Arbeiten in drei Altergruppen

So wird abzuwarten bleiben, gespannt, welche Vorstellungen Kinder und Jugendlichen mit Mobiler Architektur verbinden. Die Bewertung der eingereichten Arbeiten soll in drei Altersgruppen erfolgen: sechs bis acht Jahre, neun bis zwölf Jahre und 13 bis 16 Jahre. In jeder Gruppe werden jeweils fünf  Gewinner ermittelt.
Die Einsendungen sind zu richten an: Kinder-Akademie Fulda, Stichwort: „Jugend malt“, Mehlerstraße 4, 36043 Fulda. Einsendeschluss ist Freitag, 20. Mai 2011 (Datum des Poststempels). Die prämierten Werke und eine Auswahl der eingesandten Beiträge werden in einer Ausstellung präsentiert. Bei deren Eröffnung werden die Preisträger mit einer Urkunde vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet.

Teilnahmebedingungen Jugend malt 2011
Teilnehmen können Kinder und Jugendliche aus Hessen zwischen sechs und 16 Jahren. Jeder Teilnehmer kann höchstens zwei Werke einreichen. In die Bewertung durch die Jury kommen Werke nur unter folgenden Voraussetzungen:
a)  Auf der Rückseite jedes Bildes müssen vermerkt sein:

  • • bei Einzelteilnehmern: Name, Vorname, Telefon und Alter des Kindes (nicht Geburtsdatum!), vollständige Adresse
  • • bei Schulklassen/Kunstschulen und anderen Gruppen: Angabe der Klasse mit dem Stempel der Schulanschrift bzw. der Anschrift der Einrichtung, Name, Vorname, Alter des Kindes (nicht Geburtsdatum!)

Die Umschläge / Verpackungen für die Bilder müssen

  • ausreichend frankiert sein
  • fachgerecht vorbehandelt sein,  zum Beispiel Pastellkreidebilder oder Kohlezeichnungen müssen fixiert sein,
  • die Bilder dürfen nicht laminiert sein!
  • fachgerecht verpackt sein, zum Beispiel nicht gerollt oder geknickt!

Eine Rücksendung der Werke erfolgt nur, wenn dafür bei der Einsendung ausreichend
Rückporto in Briefmarken beigefügt wurde.  Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst erwirbt mit der Einsendung Veröffentlichungsrechte an den Werken, die sich auf Plakate, Faltblätter usw. im Zusammenhang mit dem Wettbewerb beschränken. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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