Filmland Hessen: 2,6 Millionen Euro Förderung für Filmprojekte, Festivals und Reihen

07.11.2024 (pm/red) Insgesamt 2.641.200 Euro haben die Jurys der Hessen Film & Medien in den aktuellen Förderrunden beschlossen. Damit fördert die Hessen Film & Medien 29 Filmvorhaben in den Bereichen Stoffentwicklung, Produktion, Nachwuchs und Verleih, …

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Der Lärm, die Stadt und der Stillstand

Marburg 27.4.2011 (red) Dass wesentlicher Teil des Lärms in Marburg vom Kraftfahrzeugverkehr auf der  Stadtautobahn kommt, ist eine Binsenweisheit. Gleichwohl fehlt bis heute ein wirksames Konzept und Handeln dagegen, sei es wegen der Verhinderung(spolitik) durch das Regierungspräsidium in Gießen.  Dabei ist die Sachlage überschaubar, beschreibbar und analysierbar. Eine solche Analyse von Fachleuten liegt vor, inzwischen seit mehr als zwei Jahren:

Die B 3a quert als vierstreifig ausgebaute Bundesstraße die Ortslage Marburg als Außerortsstraße ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100/80 km/h Pkw/Lkw. Von der B 3a gehen trotz teilweise vorhandener Lärmschutzwände gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen im Bereich der Ortsdurchfahrt aus.
Die schalltechnische Untersuchung von ABE wurde hinsichtlich der Eingabedaten und der von ABE ermittelten Emissionspegel überprüft. Dabei wurden erheblich Unterschiede festgestellt, die auf fehlerhafte Eingangsdaten zurückgehen. Die dadurch zusätzlich entstehenden Pegeldifferenzen belaufen sich auf bis zu 1,1 dB(A), somit gerundet 2 dB(A).

Die Ermittlung und Darstellung der Lärmbelastung für den Fall der Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit auf 80 bzw. 60 km/h für Pkw und Lkw ergab eine Minderung von 2 dB(A). Die maximale Pegelreduzierung von 2,9 dB(A) ergab sich bei einem Tempolimit für Pkw und Lkw von jeweils 60 km/h.
Im Ergebnis der durchgeführten Berechnungen wurde festgestellt, dass mit der Einführung eines Tempolimits von 70 km/h für PKW und 60 km/h für LKW eine Lärmminderung von bis zu 2,5 dB(A) erzielbar ist, sodass infolge der Aufrundung nach RLS-90 und StV 2007 das 3 dB(A)-Kriterium erfüllt ist.
Es wird daher empfohlen einen neuen Antrag zu formulieren, der ein kombiniertes Tempolimit 70/60 km/h vorschlägt.

Quelle: Analyse und Bewertung der Unterlagen zum Antrag auf Erlass eines Tempolimits der Universitätsstadt Marburg von RegioConsult Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR, Oktober 2008 (Vorabzug), Projektleitung Wulf Hahn. Auftraggeberin Universitätsstadt Marburg.

Unmißverständliche Forderung seitens der Bürgerintiative als Aufkleber, um Lärmbelastung für Marburg zu reduzieren.

Die Stadt Marburg hat eine Studie beauftragt und erhalten, deren Zusammenfassung oben zu lesen ist. Was soll und muss Mensch nach der Lektüre denken?

Unterstellt man, dass hier ausgewiesene Fachleute zu zutreffenden Ergebnissen gekommen sind, lässt sich die Frage nach Konsequenzen nicht zurückweisen. Solche wären und sind möglich.
Zudem sind damit alle Aussagen, besser Behauptungen, aus dem Gießener Regierungspräsidium, dass ein Tempolimit keine hinreichende Lärmeredeutkion erbringen würde, als willkürlich entlarvt.

Dies sind schlicht unzutreffende Schutzbehauptungen. Im Umgang von Mensch zu Mensch nennt man so etwas Lügen. Ein häufig erfahrbarer physikalisch-akustischer Zusammenhang zwischen zunehmender Lärmentwicklung bei steigender Geschwindigkeit erschließt sich nun alleine schon aus Alltagsbeobachtungen, besonders bei den Rollgeräuschen der Reifen.

Darüber und über Weiteres hat die Bürgerinitiative Stadtautobahn aus Anlass des Tages gegen Lärm an einen Infostand am Marktplatz von 11.00 bis 15.00 Uhr informiert. Es gab Informationsbroschüren, Aufkleber und viele Gespräche. —> Berichterstattung darüber folgt.

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