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Klientelpolitik zu Lasten der Bürger durch Justizminister Hahn

Marburg 16.5.2011 (pm) Im Frühjahr 2010 verkündete der Hessische Justizminister Hahn seine Sparpläne  im Bereich der Justiz. Seither wird das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa (HMdJIE) nicht müde zu behaupten, durch die Schließung von 5 Amtsgerichten und 5 Arbeitsgerichten könne ein nenneswerter Sparbeitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts geleistet werden, ohne zu unliebsamen Personalreduzierungen greifen zu müssen. Den Sparbeitrag in der Arbeitsgerichtsbarkeit beziffert der Hessische Justizminister Hahn in seinem Schreiben vom 15. Juni 2010 auf 0,6 Millionen Euro jährlich. Für diesen, vergleichsweise lächerlichen Betrag, müssen 5 Gerichte geschlossen werden und die rechtssuchenden Bürger erhebliche Entfernungen auf sich nehmen, um zu ihrem Recht (Gericht) zu gelangen. Eine nachvollziehbare Berechnung hat das HMdJIE bis heute nicht vorgelegt. Stattdessen steht mittlerweile fest, dass mit einer erheblichen Erhöhung der Kosten zu rechnen ist.
Wem nützen also die Sparpläne von Minister Hahn, wenn die proklamierten Einsparungen nicht erreicht werden können? Das Aktionsbündnis für den Erhalt des Arbeitsgerichts Marburg hat einige Fakten zusammengetragen, aus denen die Widersprüchlichkeit und Unsinnigkeit der Maßnahmen deutlich wird.

1. Nachdem im Februar 2010 die Absicht der Zusammenlegung der Arbeitsgerichte Marburg, Gießen und Wetzlar verkündet und erklärt wurde, man wolle aus Kostengründen eine gemeinsamen Standort für das neu zu schaffende Mittelhessengericht suchen, wurden seitens der betroffenen Städte eine Reihe von Vorschlägen zur Unterbringung des Mittelhessengerichts unterbreitet. Eine ernsthafte Prüfung der Objekte (außerhalb Giessens) erfolgte indes nicht. Von Anfang an entstand der Eindruck, dass seitens des HMdJIE die Entscheidung bereits getroffen war. Kurze Zeit später (Pressemitteilung vom 15. Juni 2010), teilte das HMdJIE mit, dass Mittelhessengericht solle in Gießen entstehen. Eine nachvollziehbare Begründung hierfür wurde nicht gegeben.
Anmerkung: Der Hessische Ministerpräsident Bouffier, ebenso wie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Wolfgang Greilich, betreiben Anwaltskanzleien in Gießen.

2. Im Frühjahr 2010 kursierte in Anwaltskreisen plötzlich das Gerücht, dass angeblich die Firma Weimer GmbH aus Asslar das neue Mittelhessengericht bauen werde. Eine konkrete Rückfrage beim Hessischen Landesarbeitsgericht und HMdJIE ergab, dass eine Entscheidung diesbezüglich noch nicht getroffen sei, weshalb auch der Bauträger noch nicht feststehen könne. Eine telefonische Nachfrage beim potentiellen Bauträger ergab, dass von einer solchen Baumaßnahme nichts bekannt sei. Wenige Monate später (November 2010) – die Entscheidung für den Standort in Gießen war zwischenzeitlich bekannt – präsentierte das HMdJIE drei Objekte, von denen letztlich nur eines überzeugen konnte (Aulweg 45).
Anmerkung:Der Investor und Bauträger war exakt jene Firma( Fa. Weimer GmbH) die bereits zuvor als Investor und Bauträger für das neue Mittelhessengericht gerüchteweise kursierte.

3. In den Monaten März und April 2011 offenbarte das HMdJIE gegenüber der Arbeitsgerichtsbarkeit endlich die am neuen Standort in Gießen zu erwartenden Kosten woraus sich ergab, dass diese deutlich über den Einsparungen lagen. Auch eine Nachbesserung des bereits zuvor ermittelten notwendigen Raumbedarfs und Nachverhandlungen mit dem Bauträger führten nicht zu einem Einspareffekt. Gleichwohl hält das HMdJIE an seiner Entscheidung fest und behauptet, zur Konsolidierung des Landeshaushaltes müsse die Zusammenlegung vollzogen werden.
Wem nützt also die Zusammenlegung, wenn Kosten tatsächlich nicht gespart, sondern im Gegenteil die Belastungen für den Steuerzahler nur höher werden?

4. 15 Mill. Euro Zuschuss hat das Land Hessen kürzlich für den Bau einer Tiefgarage für die Studenten und Bediensteten der privaten Eliteuniversität EBS in Wiesbaden bewilligt. Gleichzeitig buhlt der Justizminister Hahn (FDP) bei den Bürgern in Mittelhessen um Verständnis für die angebliche Notwendigkeit, das Arbeitsgericht in Marburg zu schließen und mit den Arbeitsgerichten in Gießen und Wetzlar zusammen zu legen. Dabei steht längst fest, dass eine Kostenersparnis durch die Zusammenlegung nicht erzielt werden kann. Im Gegenteil, die Miet- und Mietnebenkosten der für die Zusammenlegung voraussichtlich vorgesehenen Immobilie liegen nach jüngsten Berechnungen des Hessischen Immobilienmanagements über den durch die Auflösung der Gerichte eingesparten Kosten. Wem also nützt diese politische Entscheidung? Warum ist Geld vorhanden für den Fuhrpark einer Elite (-universität), nicht hingegen für den, sein Recht im wahrsten Sinne des Wortes „suchenden Bürger“?
Ca. 45 Mill. Euro (HR Hessenschau vom 3.2.2011) hat das Land Hessen zur Unterstützung der privaten Eliteuniversität EBS und den Aufbau einer Juristischen Fakultät im Gebäude des ehemaligen Landgerichts in Wiesbaden versprochen, obwohl auf der anderen Rheinseite in Mainz und ca. 25 km weiter, in Frankfurt, zwei große Universitäten mit Juristischen Fakultäten ansässig sind. Demgegenüber argumentiert der Justizminister Hahn (FDP) gegenüber den Kritikern der Gerichtsschließungen, dass eine ausreichende Abdeckung in der Fläche für den sein Recht suchenden Bürger gewährleistet sei.  Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus Marburg, aber mehr noch aus dem Umland von Marburg, wie z.B. Stadtallendorf, Schwalmstadt, Frankenberg usw. werden bedenkenlos Strecken von bis zu 70 km einfache Fahrt zugemutet. Der privilegierte Student der EBS hingegen, studiert gemütlich vor Ort und parkt auf Kosten des Landes gleich nebenan.
Anmerkung: Justizminister Hahn war Mitglied im Gründungskuratorium der European Law School und Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP Landtagsfraktion, sitzt im Vorstand der EPS  – gegen dessen Präsidenten derzeit ein strafrechtlichtes Ermittlungsverfahren anhängig ist.  Auch: Präsident Jahns scheitert am Größenwahn.

5. Der Hessische Justizminister behauptet in der Pressemitteilung vom 15. Juni 2010, unter Berufung auf den Bericht des Landesrechnungshofes von 2005, kleine Gerichte seien „als grundsätzlich wenig effizient anzusehen, weil sie verhältnismäßig hohe Betriebskosten verursachen und personalwirtschaftlich, z.B. im Vertretungsfall bei Krankheit oder Urlaub, schwierig zu handhaben“ seien.  Sein Kollege aus NRW hat hingegen die auch dort ebenfalls diskutierte Überlegung, kleinere Gerichte zu schließen mit der Begründung revidiert, kleinere Gerichte seien effizienter als größere. Dies wird im eklatanten Widerspruch zu der o.e. Ministeriums-Mitteilung vom 15.Juni 2010 durch Hahns eigenes HMdJIE bestätigt, das in einer Antwort vom 22.2.2011  ( vergl. Öffentlich – Ausschussvorlage RIA 18/28 vom 22. Februar 2011 Drucksache 18/3533 Bericht des Hessischen Ministers der Justiz, für Integration und Europaauf den Berichtsantrag der Abgeordneten Habermann, Hofmann, Hofmeyer, Lotz, Dr. Spies, Warnecke und Weiß (SPD) und Fraktion betreffend erwartete Einsparungen durch Schließung von Arbeitsgerichten ) zu den Fragen 8 und 9 imponierende Erledigungstatistiken der betroffenen „kleinen Arbeitsgerichte“ vorgelegt hat, die gerade deren außerordentliche Effektivität belegen.
Erstaunlicherweise kommt Hahn kürzlich zu der gleichen Einschätzung hinsichtlich der auf Bundesebene diskutierten Schließung der Insolvenzabteilungen an kleinen Amtsgerichten. Hahn will ausdrücklich für die Interessen der Schuldner und Insolvenzverwalter, sowie den Erhalt der  Insolvenzabteilungen an den kleinen Amtsgerichten (betroffen sind in Hessen die Amtsgerichte Offenbach, Bad Homburg, Königstein, Bad Hersfeld, Friedberg, Eschwege, Fritzlar, Korbach und Wetzlar) „kämpfen“. Er begründet dies mit den Worten „die Nähe des Gerichts zum Schuldner und damit die lokale Kenntnis der Gegebenheiten“ sei von großer Bedeutung (Pressemitteilung vom 15. April 2011). „Das Fachwissen und Bearbeitungszeit an kleinen Insolvenzgerichten – bleibe – nicht hinter dem großer Insolvenzgerichte zurück“.

Argumente gelten erst recht für Erhalt der kleinen Arbeits- und Amtsgerichte

Für den Justizminister Hahn spielen sie jedoch dort offensichtlich keine Rolle . Vielmehr heißt es in der Pressemitteilung des HMdJIE, vom 15. Juni 2010 lapidar, die Tatsache, dass „die betroffenen Rechtssuchenden und deren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte künftig weiter Wege auf sich nehmen“ müssten, sei „gegen den Kostenaufwand der öffentlichen Hand bei Beibehaltung des Standorts abzuwägen“ und hinnehmbar. Dabei entsteht in Mittelhessen flächenmäßig der in Hessen mit Abstand größte Arbeits-Gerichtsbezirk mit Entfernungen von bis zu 70 km zum neuen Mittelhessengericht. Was Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Arbeitsrechtsstreitigkeiten zumutbar ist, gilt offensichtlich nicht für den so schützenswerten insolventen Schuldner und die hiermit betrauten Insolvenzverwalter.
Anmerkung: Hessens wohl bekanntester Insolvenzverwalter Dirk Pfeil mit Sitz in Frankfurt – in dessen unmittelbarer Nähe letztlich 5 der betroffenen Amtsgerichte liegen – ist der FDP Kreisvorsitzende des Bezirks Frankfurt und Schatzmeister sowie Präsidiumsmitglied der hessischen FDP. „Dafür kämpfe ich“ so die Presseerklärung des Parteifreundes Hahn in der Pressemitteilung vom 15.April 2011.

6. Das HMdJIE behauptet, die durch die Schließung von Amts- und Arbeitsgerichten frei werdenden Gebäude, sofern sie im Eigentum des Landes Hessen stünden, könnten gewinnbringend verwertet werden. Nach Erkenntnissen der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen die von Justizminister Hahn veranschlagten Einsparungen offenbar auf tönernden Füßen.
Das ehemalige Amtsgericht Butzbach wurde statt für die erwarteten 578.000 Euro für 1 Euro, die Amtsgerichtsgebäude in Wolfhagen anstatt für mehr als 360.000 Euro für 123.5000 Euro, das ehemalige Amtsgericht Witzenhausen anstatt für 467.000 Euro für 95.000 Euro und das ehemalige Amtsgericht Hochheim anstatt für 973.000 Euro für immerhin 626.000 Euro veräußert. Das ehemalige Amtsgericht Homberg (Efze) wurde für über eine Million Euro veranschlagt, ist jedoch zwischenzeitlich zum Schnäppchenpreis iHv. 250.00 Euro zu haben.
Ein ähnliches Schicksal erwartet die nunmehr von der Schließung betroffenen Amtsgerichte in Schlüchtern und Usingen. Die denkmalgeschützten Gebäude, die eigens für die Zwecke der Justiz umgebaut wurden, sind nach Aussage von Fachleuten nur schwer zu veräußern;  für die ebenfalls von der Schließung betroffenen Amtsgerichte Bad Arolsen, Rotenburg a.d.Fulda und Nidda dürfte nichts anderes gelten. Gleichwohl beharrt das HMdJIE unter Berufung auf die Kompetenz des Hessischen Immobilienmanagements, die in der Vergangenheit schon häufiger in ihren Bewertungen daneben lagen, auf seinen Schätzungen.
Eine Verwertung des Arbeitsgerichts in Marburg steht ebenfalls nicht zu erwarten. Auf diese Immobilie haben bereits andere Landesbehörden ein Auge geworfen, so daß auch hier kein Gewinn zu erzielen ist.

7. Einige der jetzt von der Schließung betroffenen Gerichte, wurde erst kürzlich auf Kosten des Steuerzahlers aufwendig saniert, oder sind in andere Räumlichkeiten umgezogen. Auch hier lohnt sich ein Blick auf die Entscheidungen des HMdJIE, das wie alle anderen Behörden auch, dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung unterworfen ist. Hinsichtlich der Arbeitsgerichte sind die Arbeitsgerichte in Hanau und Limburg, sowie Bad Hersfeld zu nennen, die erst kürzlich umgezogen sind.

8. In der offiziellen Pressemitteilung des HMdJIE vom 15. Juni 2010 wird behauptet, durch die Schließung der Arbeitsgerichte Marburg und Wetzlar werde jährlich ein Betrag i.H.v. 175.000 Euro eingespart, ohne jedoch die zusätzlich in Gießen entstehenden Kosten zu benennen. Der Bürger wird an dieser Stelle schlicht unvollständig informiert und ihm eine Ersparnis suggeriert, die von Anfang an nicht erzielbar war.
Gleiches gilt für die immer wieder aufgestellte Behauptung, beim Arbeitsgericht in Marburg könnten aufgrund der notwendigen Sanierungsmaßnahmen für den Parkplatz ca. 232.000 Euro eingespart werden. Es handelt sich hierbei um einen gemeinsam mit dem Sozialgericht in Marburg genutzten Parkplatz, der ohnehin auf Kosten des Landes zu sanieren ist. Die Sanierungskosten sind zudem in der Höhe nicht nachvollziehbar und vollständig überzogen.
Gleichwohl werden dem Bürger vermeintliche Sparpotentiale vorgehalten, die jeglicher sachlichen Grundlage entbehren und auf ihren Wahrheitsgehalt nicht überprüft werden können. Durch monotones Wiederholen sollen nicht verifizierbare Behauptungen als Wahrheit fest zementiert werden.

9. Nach Auffassung des Aktionsbündnisses sind die Baumaßnahmen in Gießen nach dem Urteil des EuGH vom 25.3.2010, AZ C-451/08 Helmut Müller GmbH) europaweit auszuschreiben. Auch dies ist nicht geschehen, obwohl der Hessische Justizminister doch auch dem Ministerium für Integration und Europa vorsteht. Eine Stellungnahme diesbezüglich ist noch nicht erfolgt und wird offensichtlich ignoriert.
Ob der bisherige Investor und Bauträger dann noch zum Zuge käme ist offen.

10. Auf Grund der oben dargelegten Argumente sollte der Landesrechnungshof dringendst beauftragt werden, die gesamte Einsparungsargumentation des HMdJIE aus der o.e. sog. 2. Schließungswelle Ende Dez. 2004 (AGe Butzbach u.a.m.) sowie den konkreten Sachstand der jetzigen (3.) Schließungswell zu überprüfen, bevor weiterer irreparabler Schaden an den Gerichtstandorten in der Fläche verursacht wird.

11. Um die Vielzahl der Widersprüche und Ungereimtheiten mit dem Hessischen Justizminister Hahn, oder dem zuständigen Staatssekretär Dr. Kriszeleit zu erörtern, wurde seitens des Aktionsbündnisses eine öffentliche Podiumsveranstaltung geplant und mehrfach, auch vor der Kommunalwahl angefragt. Mit Schreiben der persönlichen Referentin des Hessischen Ministers der Justiz, für Integration und Europa vom 3.5.2011 wurde mitgeteilt, dass die Landesregierung den Entwurf zur Gesetzesänderung dem Parlament zur Verfügung gestellt habe und es in dieser Situation „nicht angezeigt“ sei, wenn Herr Minister Hahn in dem „gewünschten Rahmen Stellung“ beziehe und damit „einer politischen Debatte“ vorgreifen würde.
Damit gerät der Vorgang gänzlich zur politischen Posse. Der Justizminister will sich nicht äußern, um einer politischen Debatte nicht vorzugreifen, lässt jedoch durch seine untergeordneten Institutionen die Baumaßnahmen, u.a. in Gießen und Gelnhausen bereits durchführen, ohne die hierfür zwingend erforderliche Gesetzesänderung  abzuwarten. Ohnehin stellt sich die Frage, welche politische Debatte noch geführt werden soll, wenn das Geld bereits ausgegeben ist.
Worüber sollen Abgeordnete noch abstimmen, wenn die Fakten bereits geschaffen sind? Demokratische Regeln funktionieren anders.

Wir hoffen, dass die vorstehenden – durch Fakten belegbare – Ausführungen Interesse und Bereitschaft wecken, sich der Probleme anzunehmen. Nachdem Sachargumente und Widerstand aus vielen Teilen der Öffentlichkeit (Städte und Kommunen, Richterverbände, Gewerkschaften, politische Parteien, Arbeitgeberverbände, Anwaltsvereine, Universität und unzählige Bürger) über Monate hinweg ungehört und unbeantwortet blieben, bleibt nur die Hoffnung, die politisch Verantwortlichen durch eine breite und überregionale Öffentlichkeit zum Umdenken zu zwingen. Das Marburger Aktionsbündnis gegen die Gerichteschließungen steht gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Gisela Falk, Rechtsanwältin, 1. Vorsitzende des Marburg Anwaltvereins und Hansgeorg Kleinhenz, R.i.R., beide als Pressesprecher des Marburger Aktionsbündnisses gegen die Schließung des Arbeitsgerichtes Marburg und gegen das Hessische Gerichtesterben. Marburg, den 13. Mai 2011
Weitere Informationen auf den Internetseiten der Initiative gegen Gerichtesterben.

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