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Wenn Arbeitslose Urlaub machen wollen – in der Ferienzeit und grundsätzlich

Marburg 10.6.2011 (pm) Die Ferienzeit steht vor der Tür. Viele Menschen bereiten einen Sommerurlaub mit der Familie vor. Auch wer arbeitslos ist, hat die Möglichkeit, eine Auszeit vom Alltag zu nehmen. Aber anders als berufstätige Arbeitnehmer haben Arbeitslose keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der Gesetzgeber verlangt von beschäftigungslosen Bewerbern, dass sie alle zumutbaren Aktivitäten unternehmen, um schnell eine neue Arbeitsstelle antreten zu können, auch während der  Ferienzeit.
Einen Urlaubsanspruch wie er Arbeitnehmern während eines Arbeitsverhältnisses zusteht, gibt es also für Arbeitslose nicht, weil das Recht der Arbeitslosenversicherung den Begriff Urlaub nicht kennt.

Hinweise von der Agentur für Arbeit Marburg

Grundsätzlich müssen Arbeitslose für die Arbeitsagentur täglich erreichbar sein. Dennoch können auch arbeitslose Frauen und  Männer verreisen, sofern sie dies zuvor bei ihrer Arbeitsagentur beantragt haben und die Arbeitsuche durch die Ferien nicht beeinträchtigt wird.

So darf zum Beispiel eine geplante Weiterbildung wegen Urlaubs nicht verschoben werden, und ein anstehendes Vorstellungsgespräch darf nicht abgesagt werden. Eine Arbeitsstelle abzulehnen, weil der Beschäftigungs-beginn in die Urlaubszeit fallen würde, ist natürlich auch unzulässig. Vor der Reise ist es deshalb unabdingbar, sich mit der Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen und das Einverständnis einzuholen.
Der Arbeitsvermittler wird einer Reise zustimmen, wenn er vorher geprüft hat, dass die Ortsabwesenheit weder die Beschäftigungschancen schmälert noch der Teilnahme an einer geplanten Eingliederung entgegensteht. Übrigens gilt dies auch für Arbeitslose, die kein Arbeitslosengeld erhalten. Auch sie müssen jederzeit für die Vermittlung verfügbar sein.

Vor Beginn einer Reise muss Ortsabwesenheit genehmigt werden

Aus den genannten Gründen kann ein Antrag auf Urlaub (Ortsabwesenheit) nicht langfristig gestellt werden. Die Zustimmung sollte daher möglichst innerhalb einer Woche vor der geplanten Reise beantragt werden. In vielen Fällen reicht ein Telefonanruf, um den Urlaub zu beantragen. Wer länger als 21 Kalendertage im Kalenderjahr wegfahren möchte muss wissen, dass ab dem 22. Kalendertag seiner Abwesenheit kein Arbeits-losengeld mehr gezahlt werden kann.

In diesem Fall ist es auch wichtig, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um den Versicherungsschutz zu klären. Wer länger als sechs Wochen oder ohne vorherige Zustimmung der Arbeitsagentur in Urlaub fährt, kann ab Reiseantritt kein Arbeitslosengeld mehr beziehen, weil er einer Arbeits-vermittlung dann nicht mehr zur Verfügung steht. Eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung ist nach dem Urlaub unbedingt erforderlich. Für Rückfragen stehen die Arbeitsvermittler der Marburger Arbeitsagentur zur Verfügung: Tel: 01801 – 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min).

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