Öffentliches Hearing zum Gerichtesterben im Hessischen Landtag am 10. August
Marburg 4.8.2011 (red) Am kommenden Mittwoch, 10. August 2011, findet eine öffentliche Anhörung des Rechts- und Integrationsausschuss des Hessischen Landtags in Wiesbaden statt. Dazu sind eine Zahl von Experten eingeladen ihre Einschätzungen vorzutragen. Aus Marburg gehört der Sprecher der örtlichen Initiative gegen das Gerichtesterben, Richter a.AG.i.R Hannes Kleinhenz, zu den Eingeladenen, die vortragen werden.
Nachfolgend wird ein Direktlink veröffentlicht, der zum Internetportal des Hessischen Landtags führt. Von dieser Seite geht es weiter zu allen wichtigen Vorlagen, Unterlagen und Informationen. Neben der Gesetzesvorlage, die bereits in erster Lesung behandelt worden ist, gibt es vor allem Stellungnahmen. Viele der nach Wiesbaden eingeladenen Fachleute, wie Bürgermeister, Richter, Anwälte und Repräsentanten haben eine schriftliche Stellungnahme vorab eingereicht, nachdem ihnen seitens des Rechtsausschuss des Landtags diese Möglichkweit eröffnet worden war.
So findet sich unter Ausschussvorlagen Teil 1 eine Stellungnahme der Neue Richtervereinigung, die von der Redaktion von das Marburger. genutzt wird, um Informationen, Überblick und Vertiefung zu gewinnen.
Diese etwa 15seitige Stellungnahme findet sich als Punkt 16 im Inhaltsverzeichnis des PDF-Dokuments (unter Bezeichnung: Stadt Schlüchern).
Ausschussvorlagen – Teil 1 (RIA-AV-035-T1.pdf) (PDF-Datei)
In einem zweiten Bündel, wieder als PDF-Dokument zusammengefasst, finden sich weitere Stellungnahmen. Diese Stellungnahmen sind allesamt ebenso öffentlich, veröffentlicht, wie die Sitzung des Ausschuss am Mittwoch, 10. August, öffentlich sein wird.
Ausschussvorlagen – Teil 2 (RIA-AV-035-T2.pdf) (PDF-Datei)
Anmerkungen der Redaktion
Es geht also inzwischen und endlich um Transparenz, Teilhabemöglichkeit und Information, materialisiert in einem Verfahren technischer Vorab-Dokumentation und Zugänglichmachung.
Das ist erwähnenswert, zu begrüßen und zugleich ein selbstverständlicher Akt, wenn der Hessische Landtag, hier der Rechtsausschuss, sich als gewähltes Organ der Verfassung begreift und seinen Auftrag als Gesetzgeber ernst nehmen will.
Schließlich ist das öffentliche Hearing eine sehr späte Reaktion aus Wiesbaden auf die massiven landesweiten Proteste gegen ein gewolltes und organisiertes Gerichtesterben seitens des Jusitzministeriums, also der Exekutive.
Erfreulich ist, wenn sich nunmehr Vertreter der betroffenen Judikative und Justiz und der Kommunen deutlich, zahlreich und viele mit klaren Worten artikulieren und im Tenor ihre Ablehnung formulieren und triftig begründen.
Lesbar sind damit die Stellungnahme bereits jetzt. In kurzen Statements, von meist wenigen Minuten, wird dies am 10. August auch hörbar werden. Weiteres bleibt abzuwarten und zu berichterstatten – von der Presse und den anderen Medien im Hessenland und darüber hinaus.
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