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Scheitern der Pläne von Hessens Justizminister Hahn – logisch und unabwendbar

Marburg 16.8.2011 (yb) Es gibt im tatsächlichen Leben wie in komplexen gesellschaftlichen Fragen oder auch in der Politik mitunter Situationen und Konstellationen, die schwer zu durchschauen sind. Viele Menschen neigen dann dazu sich abzuwenden, zu resignieren oder glauben einfach, es sei beispielsweise zu kompliziert, es sei zu . Oder es gibt den verbreiteten Fatalismus, der Einzelne könne doch nichts machen, vulgo ändern am Lauf der Dinge. Dabei ist es zuallererst so, dass eine Familie, eine Gruppe und eine ganze Gesellschaft immer aus einzelnen Individuen besteht.

Hessen, oder präziser formuliert das Bundesland Hessen, befindet sich derzeit in einer solch besonderen Situation. Das Besondere liegt auch darin, dass ein vorgebliches Gesetzgebungsverfahren sich zwischen erster und zweiter Lesung befindet. Es handelt sich dabei um einen Gesetzesentwurf, mit dem das Gerichtesterben, präziser die Auflösung von 10 Gerichten an Standorten in ganz Hessen, kodifiziert* werden soll. Konkret handelt es sich dabei um den „Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen“.

So wie die Sprache präzise ist und einen Gesetzentwurf benennt, sollte auch das Denken präzise bleiben und konstatieren, dass dieser äußerst umstrittene Gesetzesentwurf, genauer die dahinter und darin sich verbergenden geplanten Änderungen – Auflösung und Beseitigung von 10 Gerichten in Hessen – nichts anderes sind als eine Absicht welcher**, die in formaler Betrachtung auf eine Zählmehrheit im Hessischen Landtag blicken. **Welcher ist zu präzisieren als Regierungsangehörige der kleineren Partei FDP, die demoskopisch derzeit bei drei bis vier Prozent Wählergunst gemessen wird. . .

Abwägung  ‚Justizgewährungsanspruch‘  ‚Schuldenbremse‘

Duktus: Die aus dem Rechts- und Sozialstaatsgebot nach Art. 20.1 GG herleitbaren (materiellen) Ansprüche übertreffen die Vorschriften zum ‚Deficit-Spending‘ der zufälligen und (allenfalls) für eine Legislatur gegebenen Mehrheitsverhältnisse…

Der Vollzug des geplanten Gesetzes jedoch wäre (nahezu) irreversibel, wo zudem die Exekutive bereits nachweislich im weiten Vorfeld Fakten geschaffen hat, von denen die Rechte der Legislative, insbesondere das alleine dem Gewissen unterworfene Abstimmungsverhalten jedes Abgeordneten, in problematischer Weise „determiniert“ würden resp. worden sind…

Um das Ende dieser Überlegungen

für interessierte Leser hier schon vorweg zu präsentieren:

  • Die Pläne von Justizminister Hahn können vor der zweiten Lesung scheitern, oder sie können in der zweiten Lesung des Hessischen Landtags scheitern – qua praktiziertem Abstimmungsverhalten.
  • Die Pläne können per einstweiliger Verfügung der Verfassungsrichter in Karlsruhe scheitern, um dann im endgültigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts später verworfen zu werden (Korrektur red/yb Y0816-17.12-CET)
  • Oder sie scheitern politisch. Jetzt, in diesen Tagen. Das wäre eine Leistung – aller Beteiligten.

Dann muss Staatssekretär Kriszeleit gehen.

20110816-17.36-CET

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