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IHK: Online-Händler müssen rechtliche Änderung beachten

Marburg/Kassel, 17.8.2011 (pm/red) Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel weist darauf hin, dass Online-Händler ab sofort ihre Widerrufsbelehrung anpassen und die neuen Muster verwenden sollten. Von der Änderung betroffen sind die Regelungen zum Wertersatz bei erfolgtem Widerruf durch Verbraucher.  Ein Verbraucher darf nun nicht mehr generell dazu verpflichtet werden, dem Verkäufer Wertersatz für die Nutzung einer Sache zu leisten. Auf diese und andere rechtliche Neuerungen muss der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform hingewiesen werden. Die IHK Kassel empfiehlt trotz dreimonatiger Übergangsfrist die sofortige Anwendung des neuen Musters. Das gesetzliche Muster der neuen Widerrufsbelehrung und weitere Informationen findet man unter www.ihk-kassel.dein der Rubrik Recht und Fair Play im Bereich Wettbewerbsrecht in der Rubrik Downloads (Titel: Neue Widerrufsbelehrung in Kraft getreten).

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