Änderung der Zuständigkeit: B 3 ist eine ‚Straße von besonderer Verkehrsbedeutung‘
Marburg 8.9.2011 (pm/red) Das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen ist künftig für Verkehrsregelungen auf der B 3 von der BAB A 480, Gießener Nordkreuz bis zur Anschlussstelle der B 62 Cölbe-Bürgeln zuständig, lässt sich einer Presseinformation der Stadt Marburg entnehmen. Das sei mit einer neuen Regelung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 8. Juni 2011 vorgesehen.
In der Praxis wird das bedeuten, heißt es weiter, dass für Verkehrsregelungen auf der B 3 in dem angesprochenen Bereich nicht mehr die Straßenverkehrsbehörden der Universitätsstadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf sowie das Regierungspräsidiums Gießen als Aufsichtsbehörde zuständig sind, sondern das hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen.
Hinweis und Kommentar der Redaktion das Marburger.
Auf dem Verordnungsweg, mithin weit unterhalb der Zuständigkeiten des Hessischen Landtags, hat die Landesregierung, in der bekanntlich das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung von Minister Dieter Posch (FDP) geleitetet und verantwortet wird, respektive die Ministerialbürokratie damit eine weitere und neue Stufe von Entdemokratisierung eingeleitet.
Lokale und kleinregionale, also kommunale Kompetenzen der Universitätsstadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf, sowie Kernaufgaben des Regierungspräsidiums in Gießen werden schlichtweg beseitigt.
Mit den Folgen dieser Zentralisierung, die in anderen Gebieten, wie der Rechtsprechung (Gerichtesterben in Hessen) noch ganz andere Blüten treibt, werden sich demnächst wohl auch Aktive der Bürgerinitiative Stadtautobahn in Marburg zu beschäftigen haben.
Vollzugsmacht und Zentralisierungswut der sogenannten Liberalen sind also in Hessen ungebrochen, auch wenn sie im Oktober in Berlin – für alle wachen Zeitgenossen inzwischen unübersehbar – aus der Regierung fliegen dürften.