viva piazza fridericianum – Stricken, Stricken, Stricken bis zum 8. März

22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Bei der Willensbildung größtmöglicher Konsens

Grundordnung der Philipps-Universität ist mit Zustimmung des Ministeriums in Kraft getreten

Marburg 21.9.2011 (pm/red) In der Septembersitzung des Senats der Philipps-Universität Marburg waren die Geräusche der Akklamation, vulgo vom Klopfen auf denTisch, rundum unüberhörbar, als Präsidentin Krause eingangs bekannt machte, dass mit der Zustimmung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) per Datum 13. September 2011 die neue Grundordnung – gewissermaßen die Verfassung der Universität –  in Kraft getreten sei. Mit dieser Grundordnung hat sich die Philipps-Universität eine Organisationsstruktur geschaffen, die in einigen Bereichen von den Regelungen des Hochschulgesetzes abweicht.

Geänderter Vorschlag der Marburger Universität in Wiesbaden genehmigt

Vorausgegangen waren intensive Meinungsbildung von Senat, Präsidium und Hochschulrat sowie anschließende Verhandlungen mit dem HMWK, das Bedenken gegen einige Vorschläge des ursprünglichen Entwurfs geltend machte.
Die von Senat und Präsidium am 11./12. Juli 2011 beschlossene abgeänderte Fassung hat nunmehr die Zustimmung seitens Wissenschaftsministeriums.

Die auf 14 Seiten niedergeschriebene Grundordnung gliedert sich in vier Abschnitte und schafft in Marburg eigenständige Strukturen, mit denen eine Verstärkung und Unterstützung konsensualer Zusammenarbeit innerhalb der Universität geleistet und getragen werden soll.

  • Bildung von Universitätskonferenz als übergreifendes Beratungsgremium
  • Einführung Ältestenrat und Schlichtungsregelungen
  • Fachbereichsordnungen für Transparenz und Einheitlichkeit der Fachbereichsstrukturen
  • Möglichkeiten zur Delegation von Entscheidungen an gesonderte Ausschüsse

sind einige wesentliche Merkmale und Instrumente dieser Grundordnung.

Angesichts solch ausgeprägtem Konsenswillens, ganz offenbar von verantwortlichen Gremien und den darin tätigen Hochschulangehörigen getragen, kann es nicht verwundern, wenn die Universitätspräsidentin rückblickend vergegenwärtigte: „Die Diskussion um kohärente und funktionsfähige partizipative Strukturen auf zentraler Ebene und auf der Ebene der Fachbereiche hat allen Beteiligten, insbesondere auch den Mitgliedern der extra hierfür eingesetzten Kommission des Senats unter ihrem Vorsitzenden Dr. Peter Müller, viel Arbeit und eine gute Portion Geduld abverlangt.“

Als Wermutstropfen betrachtet man in Marburg notwendig gewordene Zugeständnisse zu Wünschen und Vorgaben des Fachministeriums in den Verhandlungen. —>Weitere Informationen im Uni-Portal mit der Grundordnung als PDF-Dokument.

 

 

 

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