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Initiative zu Transplantationsgesetz von Bundesgesundheitsminister Bahr eine „Scheininnovation“

Marburg 8.10.2011 (pm) Vergangene Woche stellte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr seinen Vorschlag für die Novellierung des Transplantationsgesetzes vor. Wesentliche Eckpunkte: Eingeführt werden soll die Entscheidungslösung, der eine umfassende Information der Bürger über die Organspende vorausgehen soll – eine Entscheidungspflicht besteht aber nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie kritisiert dieses Konzept als Scheininnovation.

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) kritisiert den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zur Novellierung des Transplantationsgesetzes. Zwar sei grundsätzlich zu begrüßen, dass allen Versicherten zumindest einmal im Leben Informationsmaterialien und Organspendeausweise mit der Aufforderung, eine Erklärung abzugeben, zugestellt werden sollen, aber ohne die Einführung einer Entscheidungspflicht könne keine wesentliche Verbesserung der Situation erzielt werden.

„Bei dem Vorschlag handelt es sich unserer Ansicht nach lediglich um eine Scheininnovation“, so Prof. Dr. Bernhard Krämer, Leiter der Kommission Transplantation der DGfN. „Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Ableben ist noch immer ein Tabu in unserer Gesellschaft – und ohne eine Entscheidungspflicht wird die Mehrzahl der Menschen die Entscheidung vor sich herschieben, wie bislang auch.“

Denn auch wenn in der Begründung des Bundesgesundheitsministers von 25% Organspendeausweisträgern in der Bevölkerung ausgegangen wurde, muss man festhalten, dass im Jahr 2010 nur bei 7% der Zustimmungen zur Organspende tatsächlich ein Organspendeausweis zugrunde lag. Bei den übrigen 93% mussten die engsten Angehörigen eine Entscheidung entsprechend des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen treffen. Doch mit den trauernden Hinterbliebenen zu solch einem Zeitpunkt über die Organspende zu sprechen, sei eine Zumutung für alle Beteiligten, hinzu komme eine Unsicherheit darüber, ob das, was die Angehörigen entscheiden, wirklich den Wünschen des Verstorbenen entspricht.

„Wir dulden in der Organspendefrage ein Outsourcing von Eigenverantwortung und der Gesetzesvorschlag wird daran nichts ändern. Darüber hinaus ist nicht davon auszugehen, das eine Information und Abfrage durch die Krankenkassen von der Bevölkerung ausreichend ernst genommen wird“, kommentiert Prof. Dr. Reinhard Brunkhorst, Präsident der DGfN das Problem.

Laut Brunkhorst und Krämer stelle der als Entscheidungslösung titulierte Gesetzentwurf von Minister Bahr nur die Fortschreibung der erweiterten Zustimmungslösung mit nun eindeutigerer Festlegung der bisher schon bestehenden Aufklärungs- und Informationspflichten (der Krankenkassen) dar. Doch will man diese seit 1997 bestehende, letztlich erfolglose gesetzliche Regelung wirklich fortführen?

„Solange täglich in Deutschland fünf Menschen sterben, weil kein passendes Spenderorgan zur Verfügung steht, werden wir uns nicht mit einer solchen Scheininnovation zufrieden geben“, so Brunkhorst und Krämer und bekräftigen die Forderung der DGfN nach der Widerspruchslösung.
„Denn im Gegensatz zu der weichgespülten Entscheidungslösung des Bundesgesundheitsministers, ist für die Widerspruchslösung von einer (durch die Erfahrungen in Ländern wie Österreich und Spanien belegbaren) Zunahme der Organspendezahlen um mindestens 25-30 Prozent auszugehen und bei konsequenter Nutzung der Widerspruchsmöglichkeit auch von einem deutlich höheren Maß an Selbstbestimmung des einzelnen Bürgers.“

–>Webseiten der DGfN

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