Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Förderung des behindertengerechten Umbaus für selbstgenutztes Wohneigentum durch das Land

Marburg 11.10.2011 (pm) Das Land Hessen stellt auch im Jahr 2012 für behindertengerechte Umbauten in bestehenden und selbst genutzten Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld Kostenzuschüsse bereit. Als selbst genutzt gelten Wohnungen, die vom Eigentümer oder nahen Angehörigen genutzt werden. Förderungsfähig sind Kosten bis maximal 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Der Zuschuss kann bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Bauvorhaben können nur dann gefördert werden, wenn die Eigenmittel zur Finanzierung nicht ausreichen, deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist und mit dem Bau vor Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde. Ebenso dürfen nicht allgemeine Modernisierungen im Vordergrund stehen, sondern ausschließlich behindertentypische Verbesserungen.

Baumaßnahmen können bis spätestens zum 9. Dezember 2011 bei der zuständigen Stelle formgerecht angemeldet werden. Nähere Informationen und das Anmeldeformblatt erhalten Interessierte beim Fachbereich Bauen, Wasser- und Naturschutz des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Telefon 06421 405-1645, E-Mail: bauen(at)marburg-biedenkopf.de oder direkt auf der Internetseite der WI-Bank.

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