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Kürzung der Zuweisung an Kommunen um 340 Millionen veranlasst Klage aus Notwehr – Verfassungsklage gegen das Land Hessen durch Landkreise

Marburg 19.12.2011 (pm) Die drei hessischen Landkreise Bergstraße, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner haben heute beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen Verfassungsklage gegen das Land Hessen eingereicht. Der Hessische Landkreistag (HLT) – also die Gemeinschaft der hessischen Landkreise – unterstützt die Klage der drei Landkreise politisch und auch durch solidarische Aufteilung der Kosten.

„Nachdem unsere zahlreichen Appelle keine nennenswerte Verbesserung unserer Situation brachten, erheben wir nun als ultima ratio Klage gegen das Land Hessen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen, von den Landkreisen nicht zu vertretenden Finanzsituation der hessischen Kreise, sehen wir uns in unserem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt“, begründet der Präsident des Hessischen Landkreistags, Landrat Robert Fischbach, den Gang vor Gericht.

Erster Vizepräsident Landrat Erich Pipa ergänzt, dass es aufgrund der bis Ende des Jahres 2010 aufgelaufenen kumulierten Fehlbeträge der hessischen Kommunen von mehr als 5 Milliarden Euro schlicht Notwehr sei, die Klage zu erheben: „Das Land setzt uns durch Gesetze den Handlungsrahmen, überträgt uns Aufgaben und muss uns dafür auch die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen. Diese haben wir seit Jahren nicht mehr. Wenn wir unserer Verantwortung als Landräte und Kreispolitiker gerecht werden wollen, bleibt uns keine Möglichkeit als das Land Hessen in die Pflicht zu nehmen – auch auf dem Rechtsweg.“

Nach Art. 137 Abs. 5 der Hessischen Landesverfassung hat das Land den Landkreisen die zur Durchführung ihrer eigenen und übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des kommunalen Finanzausgleichs zu sichern.

„Auch wenn das Land selbst sparen muss, ist es verpflichtet, den Kommunen die finanziellen Möglichkeiten zu geben, ihre Pflichtaufgaben gesetzmäßig zu erfüllen und darüber hinaus überhaupt eigenen Aufgaben wahrzunehmen. Bereits diese finanzielle Mindestausstattung ist bei einem Teil der hessischen Landkreisen nicht mehr gegeben“, so die Vertreter des Hessischen Landkreistages.

Die heute vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland als Prozessbevollmächtigtem eingereichte Klage stützt sich jedoch nicht nur darauf, dass die finanzielle Mindestausstattung der Landkreise nicht mehr gegeben ist sondern auch auf den Umstand, dass die Steuereinnahmen in Hessen zulasten der Kommunen ungleich verteilt sind. Vor diesem Hintergrund wäre aus finanzwissenschaftlicher Sicht eigentlich eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse angezeigt. Stattdessen hat die hessische Landesregierung die Zuweisungen an die Kommunen jedoch um 340 Millionen Euro gekürzt, wie der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Martin Junkernheinrich dargelegt hat.

„Letztlich sitzen wir alle in einem Boot mit gefährlicher Schieflage“, beschreibt Präsident Robert Fischbach die Situation. „In diesem Boot sitzt übrigens auch das Land und wenn es sich nicht weiter auf uns zu bewegt, kann das Boot kentern – zulasten aller“. Daher hoffen der Hessische Landkreistag und die drei klagenden Landkreise nun auf eine positive Entscheidung des Gerichts oder ein Entgegenkommen des Landes, so Fischbach abschließend.

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