Filmland Hessen: 2,6 Millionen Euro Förderung für Filmprojekte, Festivals und Reihen

07.11.2024 (pm/red) Insgesamt 2.641.200 Euro haben die Jurys der Hessen Film & Medien in den aktuellen Förderrunden beschlossen. Damit fördert die Hessen Film & Medien 29 Filmvorhaben in den Bereichen Stoffentwicklung, Produktion, Nachwuchs und Verleih, …

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Arbeitsagentur hat Zuschuss für Existenzgründer gekürzt

Marburg 9.1.2011 (pm/red) Mit dem Jahreswechesel hat die Arbeitsagentur ihre Fördermaßnahmen einmal mehr eingeschränkt. So sind Kürzungen beim Zuschuss für Existenzgründer Ende Dezember 2011 in Kraft getreten. Mittel- und langfristig rechnet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel damit, dass sich die höheren Hürden sowie die gekürzte Förderung im Vergleich zu den Vorjahren in geringeren Zahlen bei den Existenzgründungen niederschlagen.  „Die aktuelle Kürzung hätte allerdings etwas moderater ausfallen können, um die möglichen negativen Auswirkungen auf das Gründungsgeschehen abzuschwächen“ erklärt dazu Carsten Heustock, stellvertretender IHK-Geschäftsbereichsleiter Standortpolitik und Unternehmensförderung.

So sei beispielsweise der Zeitdruck für eine Gründungsentscheidung spürbar gestiegen – potenzielle Jungunternehmer könnten dadurch abgeschreckt und die Firmengründung zu den Akten gelegt werden. „In den Monaten November und Dezember kam es zu einem vergleichbaren Phänomen wie bei der Abwrackprämie“, berichtet Heustock. „Viele potenzielle Selbstständige haben unsere Beratungsgespräche besucht, um ihr Gründungsvorhaben kurz vor Toresschluss noch in die Tat umsetzen zu können.“ Durch die Vielzahl der vorgezogenen Gründungen werden nach Angaben der Kammer kurzfristig deutlich weniger Personen den Gründungszuschuss beantragen.

IHK rechnet mit weniger Jungunternehmern

Die Umwandlung des Rechtsanspruchs auf einen Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung sei ein Faktor, der bei potenziellen Gründern für Verunsicherung sorge. Hinzu kommt, dass der Zeitdruck für eine Gründungsentscheidung steigt. Bei Antragstellern muss der verbleibende Restanspruch auf Arbeitslosengeld nunmehr 150 Tage betragen – zuvor waren es 90 Tage, sagt Heustock. Ein Beispiel: Wenn ein Gründer ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, habe er sechs Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies führe dazu, dass Existenzgründer bereits im ersten Monat der Arbeitslosigkeit die Selbstständigkeit starten müssen, um den Gründungszuschuss zu erhalten – vor der Änderung hatten Existenzgründer drei Monate Zeit.

Bei jedem Gründungsvorhaben ist es elementar wichtig, dass potenzielle Selbstständige Klarheit über ihr Geschäftsmodell haben und ihr Konzept bis zum Ende durchdenken. Außerdem sollten sie die Finanzierung gut vorbereiten. Dabei unterstützen kostenlos die Existenzgründungsberater in den jeweiligen Servicezentren der IHK, Termine können individuell vereinbart werden.

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