Filmland Hessen: 2,6 Millionen Euro Förderung für Filmprojekte, Festivals und Reihen

07.11.2024 (pm/red) Insgesamt 2.641.200 Euro haben die Jurys der Hessen Film & Medien in den aktuellen Förderrunden beschlossen. Damit fördert die Hessen Film & Medien 29 Filmvorhaben in den Bereichen Stoffentwicklung, Produktion, Nachwuchs und Verleih, …

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AStA fordert Ausladung von Bundeswehr-Redner

Marburg 17.1.2012 (pm/red)  Im Rahmen der Ringvorlesung ‚Die Praxis des Völkerstrafrechts in Deutschland‘ hält Dr. Stefan Weber, Leiter der Rechtsabteilung der inneren Führung der Bundeswehr, am 19. Januar einen Vortrag zum Thema ‚Die Durchsetzung des Völkerstrafrechts in der Bundeswehr‘. Diese Veranstaltung wird organisiert von dem Forschungs- und Dokumentationszentrum für Kriegsverbrecherprozesse in Marburg. „Wenn Bundeswehrangehörige an der Universität sprechen, kann eine wissenschaftliche Verantwortung für den Frieden nicht gegeben sein“ kritisiert der Referent für Hochschulpolitik Jamal Lutz. Der AStA Marburg sieht Wissenschaft in der Verantwortung zu friedlicher Forschung und positioniert sich im Sinne der Tübinger Zivilklausel-Erklärung gegen militärische Forschung und Lehre. 

Daher fordert der AStA Marburg  die Universitätsleitung auf Dr. Stefan Weber nicht an der Uni sprechen zu lassen. Darüber hinaus gelte es den Einfluss von militärischer Forschung an der Philipps-Universität aufzudecken und ausschließlich zivile Forschung und Lehre zuzulassen. Die Bereitstellung von universitärem Raum für Angehörige der Bundeswehr lehne man ab.

Die Bundeswehr trete immer mehr bewusst im zivilen Raum in Erscheinung. So sei sie standardmäßig auf Jobmessen vertreten und dringe sogar schon in Grundschulen vor, wird vom AStA kritisiert. Dort gebe sie sich als normale Arbeitgeberin und gebe einseitige Vorstellungen von Konfliktlösung schon an Kinder weiter. Die Militarisierung der Gesellschaft schreitet so nachhaltig voran.

Auch in wissenschaftliche Diskussionen findet die Bundeswehr immer mehr Einfluss und verbreitet dort meist sehr exklusive Ansichten, wie zum Beispiel die Rechtfertigung der Kundus-Affäre. Der eingeladene Referent Stefan Weber ist Leiter der Rechtsabteilung der inneren Führung und war federführend in der Auslegung des Kundus-Bombardements mit 142 zivilen Opfern als Kollateralschaden beteiligt.

Wissenschaftliche Neutralität könne hier, laut Meinung des AStA, schwer gegeben sein und gerade das mache ihn ungeeignet für einen Vortrag innerhalb einer wissenschaftlichen Ringvorlesung an der Universität Marburg. „Will die Universität nicht als kriegsbefürwortend in Erscheinung treten, muss ihr normativer Anspruch pazifistisch sein“ artikuliert Lutz abschließend.

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