Neues DGB-Konzept gegen Lohndumping in Kleinst-Jobs für 24.000 geringfügig Beschäftigte im Landkreis
Marburg 16.3.2012 (pm/red) Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat ein neues Konzept gegen Niedriglöhne in Kleinstarbeitsverhältnissen vorgelegt. „Der Niedriglohnsektor wächst vor allem in Kleinst-Jobs, die keine Perspektive bieten. Mit dem vom DGB-Bundesvorstand entwickelten Konzept können wir die Aufspaltung von regulären Arbeitsplätzen in Kleinst-Jobs und das damit verbundene Lohndumping endlich beenden“, berichteten Pit Metz Vorsitzender des DGB-Kreis Marburg-Biedenkopf.
„Die Beschäftigten in Kleinst-Jobs sind buchstäblich im Niedriglohnsektor eingemauert. Wir wollen die Blockaden knacken, damit mehr reguläre Teilzeitstellen entstehen, von denen die Beschäftigten leben können und sozial abgesichert sind“ ergänzt DGB-Sekretär Ulf Immelt.
Rund 4,9 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ausschließlich in so genannten Mini-Jobs tätig und erhalten im Schnitt nur einen Lohn von 265 Euro (West) bzw. 215 Euro (Ost). Im Landkreis Marburg-Biedenkopf stehen nach der Statisk der Bundesagentur für Arbeit 82.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen etwa 24.000 geringfügig entlohnte Beschäftigte gegenüber. Der Mini-Job ist nach Auffassung der Gewerkschafter ein Hebel zum systematischen Lohndumping. „Mehr als drei Viertel der Beschäftigten in Kleinstarbeitsverhältnissen erhalten einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro. Der Wechsel in reguläre Beschäftigung wird durch gesetzliche Regeln erschwert und durch Niedriglohnstrategien der Unternehmen blockiert. In der Gastronomie kommt auf einen regulär Beschäftigten bereits ein Minijobber bzw. Minijobberin“ erläutert Immelt.
„Unsere Richtschnur für eine ‚Neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt’ ist die volle Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse. Damit wollen wir geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in echte Teilzeit umwandeln“, so Metz. Dazu schlägt der DGB eine Gleitzone ab dem ersten Euro bis 800 Euro vor, bei der die Arbeitgeber insbesondere im unteren Einkommensbereich den Großteil der Sozialabgaben allein tragen. „Der Arbeitnehmerbeitrag liegt anfangs bei Null und steigt mit dem Einkommen langsam an. So werden Fehlanreize zur Aufspaltung von regulären Arbeitsplätzen abgestellt“ argumentiert Immelt. Gleichzeitig erhalten die Beschäftigten trotz des geringen anteiligen Beitrags den vollen Schutz der sozialen Sicherung. Ab 800 Euro gilt dann die paritätische Finanzierung der Sozialversicherung.
Auch darf es keine steuerlichen Anreize für Arbeitgeber zum Lohndumping geben, ohne dass sich die Steuerbelastung von erwerbstätigen Ehepartnern insgesamt ändert. Zur Anpassung schlägt der DGB eine Übergangsfrist von bis zu drei Jahren vor. Sonderregelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sportvereinen oder Jugendgruppen sollen weiterhin erhalten bleiben.
Mit unserem Konzept wird das Angebot an regulärer und sozial abgesicherter Teilzeit steigen und die Beschäftigten erhalten Chancen auf höhere Einkommen und höhere soziale Sicherheit“, lautet die abschließende Einschätzung von von Metz.