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Iranische Studentin wegen Formalitäten ausgewiesen

Marburg 17.4.2012 (pm/red) Eine in Marburg eingeschriebene iranische Studentin muss ausreisen, zurück in den Iran. Wegen Verfahrensfehlern im Prüfungsablauf beim Studienkolleg Marburg hat die ausländische Studierende ihre Vorbereitung auf ein Studium zwar erfolgreich abgeschlossen, allerdings habe dies zu lang gedauert. Die iranische Studentin Farin erfüllt alle Voraussetzungen, sie ist eingeschrieben, ist krankenversichert und kann das für ausländische Studierende verpflichtende Konto mit vorgeschriebener Deckung aufweisen. Doch nunmehr ergangene rechtliche Entscheidungen münden darin, dass sie ausreisen muss, um sich in Teheran ein neues Visum in der deutschen Botschaft ausstellen lassen zu können.

„Es ist traurig, zu sehen, wie Formalitäten eine Entscheidung des gesunden Menschenverstandes verhindern“, sagt Linda Spieckermann, die Vorsitzende des AStA. Aufgrund der Immatrikulation und der Krankenversicherung steht ihr theoretisch nichts im Wege, hier ihr angefangenes Studium fortzusetzen. Die Universität hat verwaltet und der involvierte Oberbürgermeister hat dazu eine sogenannte Vorabzustimmung veranlasst. Damit soll der deutschen Botschaft in Teheran aufgezeigt werden, dass von Seiten der Stadt und der Uni einer erneuten Einreise nichts entgegenstehe. Das Problem liegt darin, dass dieses Dokument nicht rechtskräftig ist, es also keine Garantie für eine Wiederkehr gibt.

„Solch ein Dokument mag zwar eine nette Idee sein, aber wie so vieles ist es doch wieder nur ein Instrument, das den Anschein erweckt, es würde eine Wiedereinreise wirklich ermöglichen. Tatsächlich ist es ein Papier, das fast genauso viel oder wenig garantiert wie eine mündliche Behauptung, eine Absichtserklärung“, moniert Justyna Oblacewicz, Vorstandsmitglied des AStA.

So gibt es, wie der AStA informiert, im ‚Fall‘ von Farin vieles zu konstatieren, das zwar formal logisch sei, jedoch vom mitmenschlichen Standpunkt her eine nicht nachvollziehbare Entscheidung erbracht habe. Es ist der Wunsch von Farin in Marburg wie ihre Schwester zu studieren. Dazu zeigt sie nachdrücklichen Einsatz, auch in Gestalt eingelegter Rechtsmittel. Doch all dies findet unverständlicherweise keine Berücksichtigung in einem bürokratisierten Prozess zur Ausstellung des Visums. Gelebter Rechtsstaat, gehe zurück auf Anfang – in den Iran.

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