BAföG-Anträge in Hessen jetzt im Online-Verfahren
Wiesbaden, Marburg 17.5.2012 (pm/red) Als erstes Bundesland bietet Hessen ab sofort die Möglichkeit, Mittel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) online zu beantragen. Antragsteller können den Status der Bearbeitung online abfragen. Gleichzeitig stellen alle BAföG-Ämter die Bearbeitung der Anträge auf eine neue Software um.
Das Online-Verfahren bedeute eine zügigere Bearbeitung und besseren Service für die Antragsteller, teilt Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann dazu mit. Während bisher zwischen der Feststellung der Förderfähigkeit und der Auszahlung der Förderung bis zu sechs Wochen vergehen konnten, dauere dies in dem neuen Verfahren maximal zwei Wochen. Für das neue System habe Hessen 1,2 Millionen Euro investiert.
Mit dem neuen System ist es möglich, bereits während des Eintrags im Online-Antragsformular die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Die Angaben werden direkt in das System der zuständigen BAföG-Ämter übermittelt. Aus rechtlichen Gründen muss danach der unterschriebene Antrag – ähnlich wie im bekannten Elsterverfahren zur Steuererklärung – dem zuständigen BAföG-Amt geschickt werden. Den Status der Bearbeitung kann der Antragsteller jederzeit online abfragen.
In Hessen werden jährlich rund 60.000 Schüler und Studierende nach BAföG mit zusammen etwa 198 Millionen Euro gefördert. Davon werden 123 Millionen Euro in Form von Zuschüssen und 75 Millionen Euro in Form von Darlehen gewährt.
Hinzu kommen etwa 8.000 Förderungen nach AFBG in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro, wovon zirka zwei Drittel als Darlehen vergeben werden. Die Bearbeitung erfolgt in den fünf hessischen Studentenwerken und 26 kommunalen BAföG-Ämtern.
Bisher benutzten die Studentenwerke ein aus den 1970er Jahren stammendes Großrechnerverfahren. Den kommunalen BAföG-Ämtern stand kein elektronisches Bearbeitungssystem zur Verfügung.