Filmland Hessen: 2,6 Millionen Euro Förderung für Filmprojekte, Festivals und Reihen

07.11.2024 (pm/red) Insgesamt 2.641.200 Euro haben die Jurys der Hessen Film & Medien in den aktuellen Förderrunden beschlossen. Damit fördert die Hessen Film & Medien 29 Filmvorhaben in den Bereichen Stoffentwicklung, Produktion, Nachwuchs und Verleih, …

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Landkreistag fordert Umsetzung der Konnexität in Hessen nach Staatsgerichtshofurteil zur Kinderbetreuung

Marburg 12.6.2012 (pm/red) „Das Land Hessen ist aufgefordert, nun auch die durch Entscheidungen des Landes in den Bereichen der Ersatzschulfinanzierung, des Kindergesundheitsschutzes sowie im Veterinärwesen und Verbraucherschutz bei den Landkreisen entstandenen finanziellen Mehrbelastungen auszugleichen“, fasst Präsident Landrat Robert Fischbach die Beratungen des Präsidiums des Hessischen Landkreistages in seiner gestrigen Sitzung zusammen. „Das Konnexitätsprinzip muss in Hessen jetzt konsequent umgesetzt werden!“

Damit reagiert das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes der 21 hessischen Landkreise auf das aktuelle Urteil des Staatsgerichtshofes zur Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder. Das Gericht hatte klargestellt, dass in Hessen nicht nur bei der Übertragung neuer Aufgaben, sondern auch bei der Änderung bestehender Aufgaben die bei den Kommunen entstehenden Kosten durch das Land zu tragen sind.

Mit diesem Urteil sieht der Landkreistag die seit langem kontrovers geführten Diskussionen über die Übernahme der Mehrkosten durch Normsetzungen im Ersatzschulfinanzierungsgesetz (Erhöhung der Finanzierungsbeiträge der öffentlichen Schulträger an die Ersatzschulen), im Kindergesundheitsschutzgesetz (Tätigwerden der Jugendämter bei nicht durchgeführten Kindervorsorgeuntersuchungen) sowie in den Gesetzen bzw. Verordnungen im Veterinärwesen und Verbraucherschutz ebenfalls für entschieden an. Mit der nunmehr nicht mehr stichhaltigen Begründung – es seien Änderungen kommunaler Aufgaben vorgenommen worden, die keine Zahlungspflicht beim Land auslösen ist die Erstattung der Mehrkosten den Kommunen bislang verwehrt worden. Alleine in den drei genannten Aufgabenbereichen betragen diese bei den hessischen Landkreisen Jahr für Jahr zusammen rund 10 Millionen Euro.

„Diese Mehrkosten, die den Landkreisen durch Handeln des Landes entstanden sind, haben wir immer wieder dezidiert dem Land vorgetragen, so dass jetzt – nachdem Rechtsklarheit geschaffen wurde – hier ebenfalls unmittelbar gehandelt werden kann“, so Präsident Fischbach. „Wir sehen daher das Land in der Pflicht, nicht nur zu den Kostenerstattungen zur Mindestverordnung die Gespräche mit den Kommunen zu suchen, sondern diese Gespräche auch auf die Finanzierung weiterer erfolgter Aufgabenübertragungen auszuweiten.“

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