Landkreise fordern vom Landes Hessen stärkere Finanzierung des ÖPNV – Korrekturbedarf bei Novellierung des ÖPNV-Gesetzes
Marburg 13.6.2012 (pm/red) In Marburg, Stadt und Landkreis, wird derzeit die Anbindung der Stadt an den Schienenverkehr diskutiert. Im Raum steht der Vorschlag und die Forderung einen schnellen Stundentakt Richtung Frankfurt für die Universitätsstadt wieder herzustellen. Mit der Problematik des unterfinanzierten ÖPNV hat sich jetzt der Hessische Landkreistag (HLT) beschäftigt. Dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) drohen besonders im ländlichen Bereich erhebliche Versorgungslücken, beziehungsweise massive Preiserhöhungen, sofern keine Lösung für die Finanzierung des ÖPNV-Angebotes gefunden werde, lautet die düstere Prognose des HLT. Ohne finanzielle Beteiligung des Landes Hessen am ÖPNV stehen die Kommunen vor einer erheblichen Mehrbelastung, die nur durch Streichungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden könnte, stellt Präsidium des Hessischen Landkreistages fest.
Aktuellen Anlass gibt die Novellierung des ÖPNV-Gesetzes. Grundsätzlich begrüßt der Verband der hessischen Landkreise, die als Aufgabenträger maßgeblich an den regionalen Verkehrsverbünden beteiligt sind, die laufende Novellierung des ÖPNV-Gesetzes. „Mit der Neufassung des Gesetzes wird die Diskussion über die Bewältigung der künftigen Herausforderungen im ÖPNV in den Mittelpunkt gerückt“, meint Präsident Landrat Robert Fischbach. Er verweist darauf, dass der ÖPNV insbesondere im ländlichen Raum vor Veränderungen stehe. Die Aufgabenträger seien bereit, sich der Herausforderung zu stellen. Der Gesetzesentwurf könne den Rahmen schaffen, um Alternativen zum klassischen Busverkehr in den Linienverkehr aufnehmen und somit auch in Zukunft dem Mobilitätsbedarf der Menschen gerecht werden zu können.
Einmal mehr Kommunalisierung von Aufgaben des Landes in Hessen
Nicht akzeptabel sei allerdings die vorgesehene Finanzierung. So nenne der Gesetzesentwurf keine ausreichenden Maßnahmen, wie dem strukturellen Defizit im ÖPNV begegnet werden kann, wie Präsident Fischbach betont. Vielmehr sieht die Neuregelung keine eigenen Landesmittel für die Finanzierung vor: „Mit dem Gesetzesentwurf versucht das Land, den Ausgleich von Fehlbeträgen einseitig den Kommunen anzulasten. Hinzu kommen weitgehende Auflagen, die in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen“, kritisiert Präsident Fischbach weiter.
Als ersten Schritt fordert der Hessische Landkreistag eine Umschichtung von 20 Millionen Euro innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs. Grundsätzlich soll dieser den Kommunen die Finanzmittel zur Verfügung stellen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Werden – wie hier –
20 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Finanzierung des ÖPNV verwendet, können die Kommunen dieses Geld nicht für andere Zwecke einsetzen. Es sei ein Zeichen der besonderen Bedeutung, welche die Kommunen dem öffentlichen Personennahverkehr beimessen, wenn sie sich ausnahmsweise für die Umschichtung von kommunalen Ausgleichsmitteln aussprechen.