Filmland Hessen: 2,6 Millionen Euro Förderung für Filmprojekte, Festivals und Reihen

07.11.2024 (pm/red) Insgesamt 2.641.200 Euro haben die Jurys der Hessen Film & Medien in den aktuellen Förderrunden beschlossen. Damit fördert die Hessen Film & Medien 29 Filmvorhaben in den Bereichen Stoffentwicklung, Produktion, Nachwuchs und Verleih, …

Lesen Sie den gesamten Beitrag »
Kultur

Hessische Geschichten

Kassel

Hessen Kassel Heritage

Kunst

Home » Rundschau

Was Schüler bei Ferienjobs beachten sollten

Marburg 21.6.2012 (pm/red)  Die Sommerferien stehen vor der Tür – und für viele Schülerinnen und Schüler beginnt die Zeit der Ferienjobs. Sie helfen, das Taschengeld aufzubessern und gewähren frühzeitige Einblicke in die Arbeitswelt. Die DGB-Jugend gibt Tipps, damit alles gut läuft. Es gibt ein breites Spektrum an Ferienjobs in unterschiedlichen Branchen und verschiedenen Aufgaben, aber Schüler dürfen nicht jede Tätigkeit ausüben. „Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen“, sagt Ulrike Eifler, Jugendbildungsreferentin beim DGB Mittelhessen.
So verbietet es die Beschäftigung von Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Ausnahmen: Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder über 13 Jahren bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Im landwirtschaftlichen Bereich sind sogar drei Stunden möglich. Voraussetzung ist, dass es sich um leichte Tätigkeiten handelt – das können zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge sein.
Für 15- bis 17-Jährige gibt es weniger Einschränkungen. „Aber auch her sind einige Regeln zu beachten“, so Eifler. „Wenn die Jugendlichen noch schulpflichtig sind, dürfen sie nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Denn Schulferien dienen in erster Linie der Erholung“. Wichtig: Für Jugendliche ist schwere körperliche oder gefährliche Arbeit nicht erlaubt. Dazu zählen das Tragen von schweren Gegenständen, das Hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit.
Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen sechs und 20 Uhr. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Wer bereits 16 Jahre alt ist, darf im Gastsstättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. Wochenendarbeit ist allerdings tabu – außer zum Beispiel bei Sportveranstaltungen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt zudem Ruhepausen. Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden am Tag müssen die Schüler mindestens eine Pause von 30 Minuten bekommen, bei mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das Jugendarbeitsschutzgesetz einzuhalten und die Schüler über den Betrieb zu unfallversichern.
Werden die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten, rät Eifler sich zu wehren: „Verstöße gegen die Arbeitsschutzgesetze müssen nicht hingenommen werden. Die Betroffenen sollten sich unbedingt an die örtliche Aufsichtsbehörde wenden“. In der Regel sind das die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.
Bei der Auswahl der Jobs empfiehlt Eifler, den Lohn im Blick zu haben. „Auch Ferienjobs sind Jobs, die fair entlohnt werden sollen. Für Ferienjobs fallen zwar keine Beiträge zur Sozialversicherung nicht an. Wenn der Lohn aber über 896 Euro pro Monat liegt, werden Steuern fällig. Die werden allerdings im nächsten Jahr wieder erstattet. Deshalb ist es ratsam, eine Lohnsteuerkarte abzugeben“. Auf jeden Fall sollten Schüler darauf achten, zu Beginn ihres Ferienjobs einen schriftlichen Vertrag zu bekommen, in dem die Aufgaben, Arbeitszeiten und der Lohn klar beschrieben sind.

Contact Us