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Die Linke hält ‚Kommunalen Schutzschirm‘ für ein Täuschungsmanöver

Marburg 5.7.2012 (pm/red) Die hessische Landesregierung bietet vielen verschuldeten Kommunen an, unter einen sogenannten Schutzschirm zu schlüpfen. Betroffen sind auch Kommunen im Landkreis. Finanzminister Thomas Schäfer freut sich über das große Interesse seitens der Städte und Gemeinden. Dazu erklären die Kreisvorsitzenden der  Linken Birgit Schäfer-Biver und Jan Schalauske: „Der Schutzschirm der Landesregierung verdient seinen Namen nicht. Er verpflichtet die Kommunen auf unakzeptable Ausgabenkürzungen und bedeutet eine weitere Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung.“

Weitere Ausgabenkürzungen würden, so Schäfer-Biver und Schalauske, entweder eine Leistungsverschlechterung der kommunalen Daseinsvorsorge nach sich ziehen oder weitere Gebührenerhöhungen mit sich bringen. Leidtragenden seien Bürger mit kleinem und mittleren Einkommen. Zudem könne es nur als ein schlechter Trick bezeichnet werden, wenn einerseits den hochverschuldeten Kommunen 200 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung gestellt werden sollen, andererseits die Landesregierung aber den kommunalen Finanzausgleich im Vorhinein um 350 Millionen Euro gekürzt habe.

Die Mitgliederversammlung (MV) der Linken Marburg-Biedenkopf hat auf ihrer letzten Sitzung eine Resolution verabschiedet, die den ‚Kommunalen Schutzschirm‘ als ein Täuschungsmanöver kritisiert. Die Mitglieder der  Linken fordern statt einer Verpflichtung auf Kürzungsmaßnahmen eine nachhaltige Verbesserung der Einnahmeseite der kommunalen Haushalte. „Um die dramatische Finanzlage vieler Kommunen zu überwinden, muss die Einnahmeseite der öffentlichen Hand durch eine gerechtere Besteuerung des großen Geldes gestärkt werden. Die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer, wie sie jüngst von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg gefordert wurde, gehört ganz oben auf die politische Agenda“, so Schäfer-Biver und Schalauske abschließend.

Resolution der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes DIE LINKE Marburg-Biedenkopf zum ‚Kommunalen Schutzschirm‘ der Hessischen Landesregierung:

Die MV des Kreisverbandes DIE LINKE Marburg-Biedenkopf hält das Angebot der Hessischen Landesregierung, die Überschuldung der hessischen Gemeinden, Städte und Landkreise durch einen ‚Kommunalen Schutzschirm‘ abzumildern für eine Täuschung. Der kommunale Finanzausgleich wurde vom Land um jährlich 344 Mio. Euro gekürzt. Jetzt sollen hochverschuldete Kommunen 200 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden, unter der Bedingung, dass sie ihre Ausgaben kürzen. Vor allem die Erfüllung sozialer und kultureller Aufgaben wird darunter leiden.

Die wesentlichen Ursachen für die Verschuldung der Kommunen liegen in der Steuergesetzgebung von Bund und Land seit 1998. Regierungen jeglicher Couleur haben den Kommunen bundesweit die Einnahmen um 8,7 Milliarden Euro jährlich gekürzt.

Die Kommunale Verschuldung kann nur beseitigt werden, wenn die Kommunen nachhaltig mehr Einnahmen erzielen. Die Hessische Landesregierung kann hierzu in. einem ersten, notwendigen Schritt die Kürzung des KFA zurücknehmen. Der Entschuldungsfonds kann dazu beitragen die Finanzlage der Kommunen zu verbessern, wenn seine Mittel aufgestockt werden.

Die Entschuldung der Kommunen kann und darf nicht über Ausgabenkürzungen und die Einschränkung öffentlicher Ausgaben durchgeführt werden. Der Handlungsspielraum der Kommunalen Selbstverwaltung ist bereits jetzt durch eine unangemessen niedrige Finanzausstattung sehr stark eingeschränkt. Weitere Einschnitte bei den Ausgaben der Kommunen sind daher nicht mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung vereinbar.

Aus diesen Gründen und Erwägungen:

  • Die Kürzung der Finanzmittel im Kommunalen Finanzausgleich um 344 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2012 durch die Hessische Landesregierung wird von der MV scharf kritisiert.
  • Eine Teilnahme der hessischen Kommunen am ‚Kommunalen Schutzschirm‘ unter den jetzigen Bedingungen lehnt die MV ab, weil die Finanzprobleme der Kommunen durch ein einseitiges Spardiktat gelöst werden sollen.

Die MV appelliert an die  Hessische Landesregierung auf eine Entschuldung hinzuwirken, die die kommunale Selbstverwaltung erhält und nicht einem Spardiktat opfert.
Die MV fordert die Hessische Landesregierung auf, sich an Initiativen zu beteiligen, um durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine Reform der Erbschaftssteuer die Einnahmen so zu verbessern, dass die Garantien aus Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Artikel 137 Abs. 5 der Hessische Verfassung  dauerhaft gewährleistet sind.

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